Hypo-Sondergesetz "mit Unsicherheiten behaftetes Neuland"

PR�SENTATION ENTWURF ZUR STRAFPROZESSORDNUNGS-REFORM (STPO): BM BRANDSTETTER
PR�SENTATION ENTWURF ZUR STRAFPROZESSORDNUNGS-REFORM (STPO): BM BRANDSTETTER(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Justizminister Wolfgang Brandstetter verteidigt das Sondergesetz, ist sich aber nicht sicher, ob es vor dem EuGH hält.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag das geplante Hypo-Sondergesetz verteidigt, mit dem die Forderungen der Nachranganleihe-Gläubiger der Kärntner Hypo gestrichen werden. Die Alternative dazu wäre eine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten gewesen, und das habe man auf jeden Fall vermeiden müssen, sagte Brandstetter.

Brandstetter zeigte sich überrascht von der Kritik an dem Sondergesetz, denn man habe schon seit längerer Zeit angekündigt, nachrangige Gläubiger und auch die früheren Eigentümer an den Kosten zu beteiligen.

"Hätten völliges Chaos riskiert"

Mit einer Insolvenz der Bank wären Haftungen von 12 Mrd. Euro sofort schlagend geworden, argumentierte der Minister auch gegenüber dem "Kurier" (Sonntagausgabe). Zusätzlich hätte man dann das Problem gehabt, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die Insolvenz eines Bundeslandes gebe. "Wir hätten völliges Chaos riskiert", sagte Brandstetter dem "Kurier".

Das nun geplante Sondergesetz sei "mit Unsicherheiten behaftet", räumte Brandstetter ein, da hier "Neuland betreten" werde. Es gebe keine 100-prozentige Garantie, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof als Letztinstanz halten werde - aber immerhin habe man sich beim Sondergesetz auf eine EU-Richtline gestützt.

Der Haftung des Landes Kärnten hätten die Anleger von Anfang an keinen Glauben schenken dürfen, argumentierte der Minister. Jeder größere Investor hätte wissen müssen, "eine 25-Milliarden-Euro-Haftung, die von einem Jahresbudget des Landes über 2 Milliarden getragen werden soll, die kann nicht funktionieren".

(APA)

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