Es waren ehrliche, fast aber auch verräterische Worte: Man werde die zu hohen Gerichtsgebühren senken, „sobald wir budgetär die Möglichkeit dazu haben“, sagte Justizminister Brandstetter. Das zeigt den grundsätzlichen Denkfehler der Regierung bei Gebühren.
Diese sollten nicht der Querfinanzierung des Staatshaushalts dienen. Sondern nur abdecken, was die Staatsleistung kostet. Man nimmt aber Bürgern jetzt schon mehr Geld bei Gericht ab, als deren Prozesse Kosten verursachen. Die Gebührensenkung ist daher ebenso vonnöten wie ein Umdenken beim Erstellen des Staatshaushalts.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2014)