Schwere Sexualverbrechen werden nicht mehr aus dem Strafregister gestrichen. Einer Erhöhung des Strafrahmens oder einer Sexualtäterdatei stehen Experten skeptisch gegenüber.
Wien. Es handle sich um keine „unausgegorene Ad-hoc-Gesetzgebung“ aus Anlass des Amstettner Inzest-Falles, strichen SPÖ-Justizministerin Maria Berger und ÖVP-Innenminister Günther Platter in ihrem gemeinsamen Ministerratsvortrag deutlich heraus. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind auch bereits Teil des „Gewaltschutzpakets“, das Anfang dieser Woche in Begutachtung ging.
Neu am gestrigen Beschluss im Ministerrat ist, dass es bei schweren Sexualdelikten künftig keine Tilgungsfrist mehr geben soll. Grundsätzlich werden die Fristen von 15 auf 30 Jahre verlängert. Dagegen sei wenig einzuwenden, finden auch Juristen und andere Experten aus der Praxis. Andere geplante Maßnahmen wie die Sexualstraftäterdatei und ein Berufsverbot werden jedoch kritischer gesehen.
Ob auch die Strafrahmen erhöht werden, hängt von der von Justizministerin Berger in Auftrag gegebenen Evaluierung ab, die noch vor dem Sommer vorliegen soll. Vor allem FPÖ und BZÖ drängen darauf, auch die ÖVP ist dafür. Möglich, dass die SPÖ – wie nun bei der Aufhebung der Tilgungsfrist – auch noch auf diese Linie einschwenkt.
1. Erhöhung des Strafrahmens
Diese Maßnahme ist noch nicht fix, die Regierung will aber darüber diskutieren. Die Sinnhaftigkeit höherer Strafen ist freilich zu bezweifeln. „Es handelt sich um Triebtäter, die sich durch höhere Strafen wohl nicht abhalten lassen werden“, meint Martina Fasslabend, Präsidentin der „möwe“, eines Vereins, der sich um sexuell missbrauchte Kinder kümmert. Wichtiger seien bessere therapeutische Maßnahmen. Wenn die Therapie beim Täter nicht greife, müsse er aber in „Sicherheitsverwahrung“ bleiben, so Fasslabend. Auch der Wiener Kriminologe Christian Grafl hält höhere Strafen für „unnötigen Aktionismus“ ohne Wirkung.
2. Aufhebung der Tilgungsfrist
Die Tilgungsfrist soll bei Sexualstraftätern von (maximal) 15 auf 30 Jahre verdoppelt werden können. In besonders schweren Fällen soll die Tat lebenslang aufscheinen. Dagegen sei grundsätzlich nichts einzuwenden, sagt der Vizepräsident der Richtervereinigung Manfred Herrnhofer. Er verweist jedoch darauf, dass es in der Praxis schon jetzt höhere Tilgungsfristen gebe, da sich diese bei mehreren Straftaten addieren. Und das sei bei vielen Tätern der Fall. Auch Fasslabend ist für längere Tilgungsfristen. Ein lebenslanges Aufscheinen solle es aber nicht geben, damit dem Täter ein in jungem Alter begangenes Delikt nicht ewig nachhänge.
3. Verstärkte Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht soll verstärkt werden: Wer mit Kindern beruflich zu tun hat und einen Verdacht auf Misshandlung hegt, der muss anzeigen. Die Anzeigepflicht soll auch die Kindeseltern umfassen - freilich nur, wenn der Täter nicht aus der eigenen Familie kommt. Es gibt allerdings auch Bedenken gegen die Anzeigepflicht: Etwa weil sich Eltern dann nicht mehr trauen würden, mit ihrem Kind zum Arzt zu gehen. Kollektiv begrüßen würden die Experten hingegen eine Regelung, wonach jene, die beruflich mit Kindern zu tun haben, verpflichtet werden, etwa die Jugendwohlfahrt (aber nicht die Polizei) einzuschalten.
4. Keine Adoption für Sextäter
Bis jetzt war es zwar in vielen Fällen üblich, künftig soll es nach den Plänen von Justizministerin Maria Berger aber verpflichtend sein: Vor jeder Adoption müssen Gerichte ins Strafregister schauen - und sich so über mögliche Delikte des Adoptionswerbers informieren. Es sei "völlig unvorstellbar", dass verurteilte Sexualstraftäter Kinder adoptieren, meint auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer. Einen klaren Ausschluss von Sexualstraftätern vom Adoptionsrecht fordert der Opferhilfe-Verein "möwe". Auch sonst sind keine Proteste gegen dieses Regierungsvorhaben zu erwarten.
5. Berufsverbot durch Richter
Richter sollen künftig auch Berufsverbote für Sextäter aussprechen können. Die Gerichte werden von dieser Zusatzaufgabe wenig begeistert sein, diagnostiziert Kriminologe Grafl. Und tatsächlich wehrt sich die Richtervereinigung bereits gegen die von der Politik gewünschte "Nebentätigkeit": Hier werde den Richtern einmal mehr "ein heißes Eisen" hingeschoben, findet Herrnhofer. "Unsere Aufgabe ist es, Beweise zu würdigen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen." Über Berufsverbote sollte daher besser in den einzelnen Berufsgruppen und in deren Standesvertretungen entschieden werden.
6. Sextäterdatei wird fixiert
Eine eigene Datei über Sextäter soll angelegt werden. Solange nur ausgewählte Behörden (etwa die Jugendwohlfahrt) darauf Zugriff haben, sei diese Maßnahme zu begrüßen, meint Opfervertreterin Fasslabend. In dieser Datei könne der Täter dann auch über die gesetzliche Tilgungsfrist hinaus gespeichert werden. Manfred Herrnhofer, Sprecher der Richter, ist skeptischer: "Das Problem mit solchen Datenfriedhöfen ist, dass sie leicht außer Kontrolle geraten können." Ähnlich argumentiert Kriminologe Grafl: Jede noch so geheime Datei könne an eine Zeitung gelangen und veröffentlicht werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2008)