Hochegger gegen Grasser: Eine Klage und ihre Folgen

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Peter Hochegger könnte entscheidende Hinweise zur Buwog-Affäre liefern - falls er mehr weiß, als er bisher gesagt hat.

Wien. Noch gibt es keine Klage, sondern nur einen Antrag auf Verfahrenshilfe – aber dieser schlägt schon Wellen. Peter Hochegger, einst Lobbyist im Umfeld der Telekom und der schwarz-blauen Regierung, würde gern einstige Geschäftspartner und Freunde klagen – und zwar gleich auf 32 Millionen Euro. Es geht um die Provision beim Verkauf der Buwog, und den Schaden, der ihm dadurch entstanden sei. Unter den Beklagten: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der Lobbyist Walter Meischberger und der Immobilienexperte Ernst Plech.

Klagen kann der inzwischen mittellose Hochegger freilich nur, wenn das Landesgericht Wien ihm Verfahrenshilfe gewährt und damit die Prozesskosten übernimmt – was nur in aussichtsreichen Fällen passiert. Aber das Vorhaben birgt auch so schon Brisanz. Denn erstmals gehen die Beteiligten – oder mutmaßlich Beteiligten – an dem umstrittenen Buwog-Deal gegeneinander vor.

Die Vorgeschichte: Beim Verkauf der Wohnbaugesellschaft des Bundes, der Buwog, hatte es zwei Bieter bzw. Konsortien gegeben: die CA Immo und die Gruppe um Immofinanz und Raiffeisen Oberösterreich. Hochegger hatte die Immofinanz beraten und die entscheidende Information geliefert: Sie musste mehr als 960 Millionen Euro bieten. Für 961 Millionen Euro ging die Buwog an die Immofinanz – und Hochegger bekam eine satte Provision von einem Prozent der Kaufsumme, also 9,6 Millionen Euro.

Hochegger war freilich nur der Mittelsmann, er durfte 20 Prozent der Provision für sich behalten. Der Großteil ging an den eigentlichen Auftraggeber, Walter Meischberger, der auch den Tipp geliefert hatte. Nur: Woher sollte Meischberger wissen, wie viel die CA Immo zu zahlen bereit war? In seinen Aussagen vor Ermittlern und vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss blieb er da auch reichlich unkonkret. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der mit Meischberger eng befreundete Ex-Finanzminister Grasser der eigentliche Tippgeber war, und vermutet auch eine Beteiligung von Plech – was beide jedoch energisch zurückweisen.

Klar ist jedenfalls: Grasser konnte tatsächlich wissen, wie viel die CA Immo zu zahlen bereit war. Das ging aus deren Angebot in der ersten Runde des Bieterverfahrens hervor. Ebenso klar ist aber auch: Dass er es wissen konnte, beweist noch lange nicht, dass er tatsächlich einen Tipp gab. Und mit diesem Beweis dürfte sich auch die Staatsanwaltschaft schwertun.

Wem gehören die Provisionskonten?

Ein Indiz gibt es freilich: Meischberger hat seinen Anteil an der Provision auf drei Konten aufgeteilt. Eines davon gehörte ihm, beim zweiten vermuten die Ermittler Plech als eigentlich wirtschaftlich Berechtigten, beim dritten Grasser. Doch während es bei Plech klare Hinweise darauf gibt, dass er tatsächlich von dem Geld profitiert hat, sind bei Grasser nur vage Indizien vorhanden. Ob diese für einen Prozess, geschweige denn für eine Verurteilung, ausreichen, ist unsicher.

Dies ist der Punkt, an dem Hochegger eine Rolle spielen könnte. Auch er behauptet nun in seiner Klage, dass der eigentliche Tipp von Grasser kam. Die Frage ist nur: Weiß er mehr, als er bisher gesagt hat? Kann er das, was er weiß, auch belegen? Hofft er auf ein milderes Urteil in seinem eigenen Prozess, indem er die wahren Vorgänge aufdeckt (was beispielsweise dem Steuerberater Dieter Birnbacher im Hypo-Prozess gelungen ist)? Oder handelt es sich nur um ein wildes Um-sich-Schlagen von einem, der in rechtlichen und finanziellen Schwierigkeiten steckt? Hochegger wird bald nähere Details liefern müssen – die Klage selbst scheint eher nur ein Nebenschauplatz zu sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2014)

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