Die EU warnt Österreich: Die Wettbewerbsbehörde ist finanziell und personell ausgehungert. Die Politik kontert: Angesichts des Sparkurses ist da leider nichts zu machen. Oder will man bloß nicht?
Das Schriftstück zählt acht Seiten und ist mit 2. Juni 2014 datiert. Es handelt sich um die alljährlichen Empfehlungen des EU-Rates zu den Reformanstrengungen einzelner Länder - und das Papier hat ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger echt glücklich gemacht. Muss man auch verstehen: Im Vorfeld des EU-Schreibens hat Spindelegger ja jede Menge Kritik einstecken müssen. Wir erinnern uns: Still und heimlich hat der Finanzminister der EU zugesagt, eine knappe Milliarde Euro einsparen zu wollen, was im Nationalrat (und in der Bevölkerung) weniger gut ankam.
Jetzt bekommt Spindelegger wenigstens Lob von der EU. „Die EU-Kommission würdigt Österreichs Budgetanstrengungen", ließ er gleich nach Erhalt des Schreibens via Presseaussendung verkünden. Immerhin steht in dem EU-Papier schwarz auf weiß: "Am 12. Mai 2014 hat Österreich eine Reihe zusätzlicher einnahmen- und ausgabenseitiger Maßnahmen angekündigt." Das Budget für 2014 weise also „keine geplante erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad" mehr auf.
Sehr fein. Weniger schön ist allerdings das, was in Spindeleggers Aussendung eher rudimentär erwähnt wird. Etwa der Hinweis, dass die Ausgaben für das Pensionssystem „ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen" seien.
Und dann gibt es auch noch EU-Rügen, die Spindelegger gänzlich unerwähnt ließ. Etwa über die Bundeswettbewerbsbehörde. Diese sei „im Vergleich zu den Behörden anderer Mitgliedstaaten (. . .) immer noch deutlich unterbesetzt". Die Behörde gehöre „mit deutlich besseren Ressourcen ausgestattet".
Das hat was. Wiewohl es nicht das erste Mal ist, dass warnende Hinweise aus der EU kommen.
Es hat sich dennoch nichts getan. Die Wettbewerbsbehörde, die in wenigen Tagen ihren zwölften Geburtstag feiert, muss mit einem Jahresbudget von 2,6 Millionen Euro das Auslangen finden. Da gehen sich gerade einmal 25 Mitarbeiter aus. Womit ihre eigentliche Aufgabe, nämlich im Land Verstöße gegen das Kartell- und das Wettbewerbsrecht zu ahnden, ein wenig mühsam zu bewerkstelligen ist.
Theodor Thanner, Chef der Behörde, hat denn auch „nicht den Eindruck, dass dies der Politik ein großes Anliegen ist". Man kann es ihm nicht verdenken: Der Personalstand ist in den sieben Jahren, in denen er die Behörde leitet, unverändert geblieben. Und auch die Vorschläge, die er anlässlich der Koalitionsverhandlungen schriftlich unterbreitete, wurden schlichtweg ignoriert. Auf drei DIN-A4-Seiten hat Thanner argumentiert, beschwört und gefordert. Herausgekommen ist ein schlanker Satz im Regierungsprogramm: „Fairer Wettbewerb durch moderne Strukturen in der Bundeswettbewerbsbehörde."
Und so bleibt alles beim Alten. Aber eben nur in Österreich. Die Wettbewerbsbehörde in Albanien hat doppelt so viele Mitarbeiter wie die österreichische. Wohlgemerkt: Die Wirtschaft Albaniens gehört zu den am wenigsten entwickelten Europas. Tschechien zählt 211 Wettbewerbshüter, die Niederlande 372, die Schweiz 83. Um nur einige Beispiele zu nennen. Unterm Strich sieht es jedenfalls so aus: Österreichs Wettbewerbsbehörde rangiert bei Budget und Personal in Europa an letzter Stelle.
Daran wird sich auch so rasch nichts ändern: „Wegen des allgemeinen Sparkurses ist derzeit keine Aufstockung möglich", verlautet aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium von Reinhold Mitterlehner. Und immerhin habe es keine finanziellen Kürzungen gegeben, „wie bei vielen anderen Behörden". Funktionierender Wettbewerb sei dem Ministerium jedenfalls ein großes Anliegen, was sich in der Reform Anfang 2013 niederschlage: Damals wurden die Ermittlungsbefugnisse der Wettbewerbsbehörde erweitert - etwa, indem Auskunftsverlangen schneller durchgesetzt werden können.
Am Personalmangel ändert das freilich nichts. „Wir versuchen halt mit dem, was wir haben, möglichst effizient zu arbeiten", sagt Thanner. Im vergangenen Jahr hat er in Österreich immerhin 40 Hausdurchsuchungen durchführen lassen, allein heuer waren es schon 15. Klingt ganz passabel, ist aber in Wahrheit höchst problematisch. Denn Razzien können oft tagelang dauern. Und somit sind die wenigen Mitarbeiter anderweitig blockiert.
Die Konsequenz schildert Thanner so: „Oft können wir Razzien, die zeitgleich bei mehreren Unternehmen durchgeführt werden sollten, nur nacheinander machen." Mit dem eher unerfreulichen Nebeneffekt, dass sich Betriebe auf eine „überraschende" Hausdurchsuchung entsprechend vorbereiten können.
Außerdem dauern Verfahren bei dem überschaubaren Personalstand natürlich generell länger. Auch nicht gerade optimal. Thanner: "Es ist für niemanden gut, unter Kartellverdacht zu stehen. Weder für ein Unternehmen noch für dessen Mitarbeiter."
Der bürokratische Aufwand für die Wettbewerbshüter ist auch nicht ohne: In fast allen anderen Ländern entscheiden die Wettbewerbshüter in erster Instanz - vergleichbar mit Organstrafverfügungen, die von Polizisten ausgestellt werden. Österreichs Wettbewerbshüter dürfen das nicht. Sie müssen jedes Mal Geldbuße-Anträge beim Kartellgericht einbringen. Das wird sonst nur in Irland und in Estland so gehandhabt.
Hinzu kommt, dass die Arbeit der Wettbewerbshüter eher nicht weniger wird. Am Beispiel der Lebensmittelbranche: Hier hat die Wettbewerbsbehörde zunächst Razzien bei den Brauereien Ottakringer und Stiegl durchgeführt, weil sie Großhändler nicht mit Fassbier beliefert haben sollen. Dort wurden allerdings Unterlagen gefunden, die die Sache richtig ausufern ließen. Und damit folgten schlussendlich Hausdurchsuchungen bei den Handelsgiganten Rewe und Spar, denen sogenannte vertikale Preisabsprachen mit allen möglichen Lieferanten vorgeworfen wurden. Rewe hat bereits ein Bußgeld in Höhe von 20,8 Millionen Euro bezahlt. Spar-Chef Gerhard Drexel zieht es vor zu prozessieren.
Bußgelder dieser Art haben übrigens dazu geführt, dass die Wettbewerbsbehörde seit ihrem Bestehen rund 120 Millionen Euro an Strafen eingenommen hat. Weitere rund 60 Millionen sind noch gerichtsanhängig. Geld, das an den Finanzminister geht. Damit er wieder eine Freude hat.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2014)