Burgtheater: "Das ist schon fast satirisch"

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Am Dienstag begann der Prozess von Matthias Hartmann gegen die Burg. Dort trafen der Ex-Burgchef und Georg Springer erstmals seit langer Zeit wieder aufeinander.

Bei uns geht es darum, ob der Kläger seiner Überwachungspflicht und seinen Pflichten als Geschäftsführer nachgekommen ist“, sagte am Dienstag Kristina Heissenberger hörbar gereizt nach 140 Verhandlungs-Minuten. Dazu seien bisher schon 30 Zeugen beantragt worden. „Wir werden Jahre brauchen“, sagte die Richterin, die entscheiden muss, ob die Entlassung des ehemaligen Burgtheaterdirektors Matthias Hartmann am 11. März 2014 zurecht erfolgt ist oder nicht.

Sie rügte am Dienstag die Anwälte des Klägers, aber auch jene der beklagten Seite, weil sie sich über Dinge verbreiten würden, die ohnehin in den Schriftsätzen zu finden seien. Heissenberger konnte auch nicht verstehen „wieso es heute noch so viele (neue) Beilagen gibt. Im Vorfeld hat es mit langen Fristen eine umfangreiche Möglichkeit gegeben, Schriftsätze zu erstatten. In meinem Auftrag ist auch drinnen gestanden, sämtliche Urkunden vorzulegen“.

Der Prozess Matthias Hartmann gegen das Burgtheater – das steht heute schon fest – ist keiner wie jeder andere. Während die erste Tagsatzung in der Regel eine unspektakuläre und vor allem kurze Angelegenheit ist, um den Ablauf des folgenden Prozesses zu planen, dauerte dieser Auftakt gleich dreieinhalb Stunden. Beiden, Georg Springer, der es sich trotz seines Rücktritts als Geschäftsführer der Bundestheater-Holding nicht nehmen ließ, zu dem Prozess zu erscheinen, und Matthias Hartmann war die Anspannung die ganze Zeit hindurch anzumerken. Aber auch die Konstitution der zahlreichen Zuhörer und der Anwälte wurde in dem nicht allzu großen, überhitzten und noch dazu schlecht belüfteten Raum auf die Probe gestellt.

 

Noch kein Vergleich in Sicht

Und wird es wohl auch noch öfter tun. Denn ein Vergleich, den die Richterin bei beiden Seiten anzuregen versuchte, scheint – derzeit jedenfalls – kein realistisches Szenario zu sein. „Es gibt wohl kaum einen Zivilprozess, den man nicht sinnvoll vergleichen kann. Es ist uns auch kein Anliegen, die Rechtsprechung zu bereichern“, sagte Georg Schima, der Anwalt von Hartmann. Jedoch sei noch niemand mit einem konkreten Vergleichsangebot an ihn herangetreten. „Inhaltlich lässt sich dazu daher nichts sagen, denn das Ganze hat eine finanzielle Dimension und eine reputationsmäßige, die es nicht einfach machen. Der Ruf des Klägers wurde massiv beschädigt. Das ist natürlich auch ein Thema.“

Die Antwort von Bernhard Hainz, der Vertreter des Burgtheaters, trägt dann mehr zur Verstimmung denn zur Entspannung der Situation bei. „Wir haben Herrn Hartmann schon am Tage der Entlassung einen Ruf wahrenden Vergleich angeboten; nämlich eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Das ist grundsätzlich noch heute sicherlich denkmöglich.“ Eine Generalklausel für die Zukunft sei dieses Anbot aber keinesfalls, weil das Verfahren noch ganz am Anfang stünde. Hainz sagt damit nichts anderes, als dass die Burg auch im Falle einer Umwandlung der Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung nicht auf künftige Schadenersatzforderungen gegen Hartmann verzichten könne. Derzeit seien noch zwei Verfahren des Finanzamts an der Burg im Laufen, bei denen es um Abgabenhinterziehung in der Höhe von sechs Millionen und zwei Millionen Euro ginge. Für diese noch nicht feststehenden Beträge kann der Burg-Anwalt noch nicht sagen, wie viel auf Hartmann entfallen werde, da beide ehemaligen Geschäftsführer dafür haften müssten. Deshalb könne er diese Summen auch nicht zum Gegenstand eines Vergleiches machen. „Es wird aber eher so ausschauen: Was zahlt er (Hartmann) zurück?“

Dieses Anbot sei „nichts anderes als eine Beleidigung seiner Intelligenz“, kontert Schima. Das habe er Hartmann schon am Tag seiner Entlassung gesagt. Da habe ihn Hartmann aus dem Ministerbüro angerufen und nach seiner Meinung gefragt. „Man kann doch nicht jemandem, der entlassen wird, sagen: Du bekommst eine Einvernehmliche, verzichtest auf jede Anfechtungsmöglichkeit und bekommst dafür auch keine Generalklausel. Das ist fast schon satirisch!“

„Nachdem es nicht danach ausschaut, dass wir hier eine Lösung finden“, wie Heissenberger nach dem Schlagabtausch feststellte, widmete sich die Juristin wieder dem Prozessprogramm und versuchte zu klären, welche der vielen Zeugen und Urkunden für welches Beweisthema herangezogen werden sollen. Die nächste Tagsatzung setzte die Richterin für den 24. und 25. September mit offenem Ende an. Doch die Akteure sehen sich schon in drei Tagen wieder. Am Freitag wird darüber gestritten, ob Hartmanns Vertragsverlängerung unter arglistigen, irreführenden Umständen zustande gekommen ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2014)


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