Die Eigentümerrechte in der Person des Finanzministers sollen gestärkt werden.
Die Grünen wollen eine Reform der ÖIAG und haben eine Änderung des ÖIAG-Gesetzes beantragt. Konkret soll der Finanzminister, der in der ÖIAG-Hauptversammlung die Eigentümerrechte der Republik Österreich ausübt, die Abberufung eines Aufsichtsrates aufgrund eines Regierungsbeschlusses herbeiführen können. Dies geht aus einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz von heute, Freitag, hervor.
Das ÖIAG-Gesetz 2000 beschränkt das Recht der ÖIAG-Hauptversammlung auf Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds auf Fälle, in denen dafür ein wichtiger Grund vorliegt. "Zur Wahrung der Interessen der Republik im bestehenden System der Selbsterneuerung des ÖIAG-Aufsichtsrates wollen die Antragsteller die Abberufungsmöglichkeit erweitern", heißt es in der Aussendung.
(APA)