Primärversorgung: Finanzierung noch umstritten

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Die die neue ambulante Primärversorgung ist am Montag beschlossen worden. Einige Fragen sind aber noch offen.

Das Konzept zur Primärversorgung in Österreichs Gesundheitswesen kann umgesetzt werden. Es wurde am Montag von der Bundeszielsteuerungskommission, die aus Vertretern von Bund, Ländern und Sozialversicherung besteht, einstimmig beschlossen. Einige Fragen sind aber noch offen.

Unklar sind vor allem Finanzierungsfragen. Die Jahre 2015 und 2016 - also jener Zeitraum, in dem man gerade einmal ein Prozent der Patienten in Primärversorgungseinrichtungen unterbringen will - will man noch aus den bisherigen Quellen finanzieren. Wie danach das Geld umgeschichtet werden soll, war - Stand Montagvormittag - zwischen Ländern und Sozialversicherung noch umstritten.

Ebenso offen sind die Fragen der Honorierung. Die Letztfassung des Konzepts listet verschiedenste Varianten auf, von fixen Budgets (bzw. Gehalt) über Kopfpauschalen pro Patient, Fallpauschalen je Behandlungsfall, Einzelleistungsvergütung bis zu "Pay for Performance", also Bezahlung für das Erreichen bestimmter Ziele. Angepeilt wird jedenfalls eine "eigenständige gesamtvertragliche Vereinbarung". Sollte diese nicht zustande kommen, können von der Sozialversicherung "Sonder-Einzelverträge mit Zustimmung der zuständigen Ärztekammer" abgeschlossen werden, heißt es.

"Das Team um den Hausarzt" lautet der Titel der Beschlussvorlage, die am Nachmittag von der mit Vertretern von Bund, Ländern und Sozialversicherung besetzten Bundeszielsteuerungskommission beschlossen werden soll; ein Titel, mit dem wohl die bis zuletzt sehr skeptischen Ärzte besänftigt werden sollen. Ihre Rolle soll gestärkt werden, wird in dem Papier betont, sie übernehmen die "medizinische Leitung".

Die sonstige Organisation der Zusammenarbeit sollen sich die Teams in Organisationskonzepten selbst festlegen. Es sollen "alle möglichen gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen" anwendbar sein. Angedacht ist entweder die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit von Freiberuflern, ärztliche Gruppenpraxen mit Angestellten (oder vertraglich gebundenen Kooperationspartnern) aus anderen Berufsgruppen oder aber Ambulatorien.

Ärzte sollen "nicht in neue Struktur gezwungen" werden

Positiv für die von der Ärztekammer vertretenen Mediziner: Am System der Gesamtverträge soll nicht gerüttelt werden, und man will die Ärzte "ausdrücklich nicht in eine neue Struktur zwingen", heißt es. Vielmehr sollen "zukünftigen Einsteigern" neue Wege eröffnet werden.

Für die tatsächliche Umsetzung ist aber noch einiges offen, wie die Autoren selbst einräumen. So müssen - neben den Finanzierungs- und Honorierungsfragen - auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen erst geschaffen werden.

Für die Patienten sollen die Primärversorgungseinrichtungen zur ersten Anlaufstelle im Gesundheitssystem werden. Sie sollen örtlich und zeitlich gut erreichbar sein (auch am Abend, am Wochenende, per Telefon und Web und durch Hausbesuche), neben Krankheitsbehandlung auch Gesundheitsförderung und Prävention anbieten und die Lotsenfunktion durch das gesamte Gesundheitswesen übernehmen. Die freie Arztwahl bleibt bestehen, Patienten sollen sich aber über längere Phasen (über das Quartal hinaus) binden können.

(APA)

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