Justizministerin Berger will Rechte und Pflichten von neuen Partnern stärken. Bei gemeinsamem Wohnsitz muss man sich auch um die „fremden“ Kinder kümmern.
1. Patchworkkinder: Rechte und Pflichten
Ein gemeinsamer Wohnsitz verbindet. Künftig noch mehr. Der am Dienstag präsentierte Gesetzesentwurf von Justizministerin Maria Berger sieht vor, dass man sich bei einem gemeinsamen Wohnsitz um die Kinder kümmern, die aus früheren Beziehungen des Partners stammen. Heißt im Juristendeutsch: Der im gemeinsamen Haushalt lebende Partner muss „alles den Umständen nach Zumutbare tun, um das Kindeswohl zu schützen“.
Aus der Neuerung ergeben sich strafrechtliche Konsequenzen, erklärte Berger am Dienstag im Gespräch mit der „Presse“. Denn für das Kind des Partners hat man künftig wie bei eigenen Kindern eine Garantenstellung inne. Kommt das Kind also etwa in Folge von Vernachlässigung um, so droht eine Anklage wegen Mordes – und nicht bloß wegen eines Unterlassungsdelikts.
Sind die Partner sogar verheiratet, droht zivilrechtlicher Ärger: Wer sich nicht ausreichend um die Kinder des neuen Gatten kümmert, der setzt eine Eheverfehlung, die eine Scheidung samt Unterhaltspflichten auslösen kann. Dafür gibt es – sofern es die Umstände erfordern – bestimmte Vertretungsrechte: So darf man künftig die Stiefkinder vom Kindergarten abholen. Diese Rechte gelten aber nur bei Verheirateten.
2. Leichterer Weg zum Unterhalt
Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht für sein Kind, dann springt der Staat vorläufig ein. Bisher gab es diesen Unterhaltsvorschuss aber erst dann, wenn eine Pfändung erfolglos war. Weil es bis dahin lange dauern kann, soll es künftig ausreichen, wenn ein Gericht festhält, dass jemand Unterhalt schuldet. Die zwangsweise Eintreibung muss nicht mehr nachgewiesen werden.
3Adoptionen: Neues Verfahren
Ein neues Anerkennungsverfahren für alle Auslandsadoptionen soll künftig mehr Rechtssicherheit schaffen. Momentan können die Behörden nur bei Adoptionen aus 44 Ländern, mit denen ein Abkommen besteht, zu Gunsten des Kindeswohls eingreifen.
Bei allen Adoptionen müssen die Behörden künftig das Strafregister des Adoptionswerbers betrachten. Diese Maßnahme hatte die Regierung bereits im Zuge des Inzest-Falls von Amstetten angekündigt.
4. Ende für antiquierte Bestimmungen
Antiquierte Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (etwa die „Morgengabe“, die ein Mann seiner Frau am ersten Ehetag verspricht) werden abgeschafft. Berger erklärte gegenüber der „Presse“ überdies, sich auch das Ehegesetz noch „anschauen“ zu wollen. Einzelheiten zu einer Eherechtsreform wollte Berger auf Nachfrage noch nicht bekannt geben.
5. Beratungszwang vor Scheidung
Scheiden tut weh – manchmal auch erst im Nachhinein. Nämlich dann, wenn die Scheidungsfolgen gravierender ausfallen als angenommen. Berger will daher eine Beratungspflicht vor einvernehmlichen Scheidungen einführen. Die Beratung können Anwälte, aber auch Familienberatungsstellen übernehmen. Die Kosten sollen rund 50 Euro betragen und von den Scheidungswilligen getragen werden. Laut Berger sind es vor allem Frauen, die schlecht beraten einer Scheidung zustimmen und sich dadurch zum Beispiel versicherungsrechtliche Probleme einhandeln. Nicht verboten ist, dass sich das scheidungswillige Paar gemeinsam vom Anwalt beraten lässt. „Wir wollen in die Mündigkeit der Menschen nicht zu sehr eingreifen“, so Berger. Bei der strittigen Scheidung muss sich nur der Kläger beraten lassen.
Die Reaktionen auf die Beratungspflicht fielen positiv aus. ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer reklamierte die Idee sogar für sich. Er beklagte aber, dass die Familienrechtsnovelle nicht abgesprochen sei. Der Konter des Justizministeriums: Der Entwurf beruhe auf den Vorarbeiten der von Berger und ÖVP-Familienministerin Andrea Kdolsky geleiteten Gruppe zum Familienrecht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2008)