Richtig, wenn auch nicht revolutionär

Der Patchwork-Entwurf von Ministerin Berger schreibt Selbstverständlichkeiten ins Gesetz. Eine echte Reform kann das aber nicht ersetzen.

Eine Patchworkfamilie im Urlaub: Der Mann fährt mit den Kindern seiner Frau aus erster Ehe vor, die Mutter soll nachkommen. Am Rastplatz stürzt das Kind und verletzt sich leicht. Momentan dürfte der Mann einer ärztlichen Behandlung des Kindes nicht zustimmen. Der Arzt müsste – sofern kein medizinischer Notfall vorliegt – die Vollmacht der Mutter einholen.

Das Beispiel zeigt, wie sehr das geltende Familienrecht von den realen gesellschaftlichen Verhältnissen entfernt ist. Ein neuer Entwurf der Justizministerin schafft hier etwas Abhilfe. Künftig hat man für Kinder des Ehepartners ein Vertretungsrecht. Freilich – und das ist eine ganz wichtige Einschränkung – nur dann, wenn es die Umstände nötig machen. Ansonsten würden die leiblichen Elternteile entrechtet werden. Gut ist überdies, dass man sich künftig auch ohne Trauschein um die Kinder des im selben Haushalt lebenden Partners kümmern muss. Eigentlich sollte das ohnedies eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Festschreibung von Selbstverständlichkeiten täuscht aber nicht darüber hinweg, dass es echter Reformen bedarf. Die Zahl der Scheidungen ist horrend, die Zahl der Eheschließungen im Sinken. Noch immer geht das Ehegesetz grundsätzlich davon aus, dass die Partnerschaft hält und knüpft an eine Scheidung gravierende Folgen. Eine große Reform scheint nötig. Die Politik muss den Mut haben, sie anzugehen. (Bericht: S. 1)


philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2008)

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