Das Oberste US-Gericht macht den Weg frei für Sammelklagen zehntausender Opfer der Rassentrennung in Südafrika. Der Streitwert: über 400 Mrd. Dollar.
Washington (ag, gau). Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, nichts entscheiden zu können – weil vier der neun Richter befangen sind. Doch die juristische Ohnmacht hat gravierende Folgen für mächtige multinationale Konzerne und die Regierung.
Denn durch das Schweigen der Höchstrichter behält ein New Yorker Berufungsgericht das letzte Wort. Dieses hatte im Oktober drei Sammelklagen aus dem Jahr 2002 wieder eingesetzt, gegen den heftigen Widerstand von Politikern und Wirtschaftsverbänden.
Die drei Kläger sprechen für alle Südafrikaner, die während des Apartheid-Regimes von 1948 bis 1994 unter Verfolgung und Folter gelitten haben. Eine von ihnen, die Menschenrechtsorganisation Khulumani Support Group, vertritt allein 32.700 Mitglieder.
Auf der Anklagebank sitzen Firmen, die durch Lieferungen nach Südafrika das Apartheid-Regime indirekt unterstützt haben. Freilich ist nicht jede Geschäftsbeziehung aus jener Zeit klagsfähig, hatte doch die US-Regierung die Firmen zum Handel mit Südafrika ermuntert. Bei IBM geht es etwa um Computer, mit deren Hilfe das Regime das verhasste, rassendiskriminierende Ausweis-System umsetzte. Andere typische Fälle sind Lieferanten von Lkw, die zu gepanzerten Fahrzeugen ausgebaut wurden, oder Waffenproduzenten, die Embargos ignorierten.
Drei Richter waren befangen, weil sie Aktien betroffener Unternehmen besitzen, einer, weil sein Sohn in einem solchen arbeitet.
Ein Uralt-Gesetz gegen Piraterie
Kein unglücklicher Zufall, sondern fast unvermeidlich. Denn kaum ein großer Konzern fehlt auf der Liste der Beschuldigten: General Motors, Ford, Coca Cola, Exxon, BP, HP, Citigroup, die Deutsche Bank, die Schweizer UBS und viele andere klangvolle Namen. Formal geht es um ein 220 Jahre altes Gesetz, das die Gründerväter zum Schutz von Piratenopfern beschlossen hatten. Der „Alien Torts Claim Act“ ermöglicht auch Nicht-Amerikanern, eine Zivilklage einzureichen, wenn irgendwo auf der Welt Völkerrecht oder ein von den USA unterschriebener Staatsvertrag gebrochen wurde.
Lange war das seltsame Gesetz vergessen. Doch 1980 brachte ein schlauer Anwalt damit einen Folter-Polizisten aus Paraguay hinter Gitter. Dutzende ähnliche Prozesse folgten. In den letzten Jahren ging es immer öfter um Firmen. Davon erhoffen sich Menschenrechts-Aktivisten mehr Wirkung als bei Prozessen gegen subalterne Schergen. Letztes Jahr wurde die Suchmaschine Yahoo! angeklagt, weil sie China Zugang zu E-Mails von Dissidenten gewährt hatte.
Das US-Außenministerium kämpft jedoch verbissen gegen die Anwendung des Gesetzes. Denn dadurch könnten seine eigenen Strategien im Umgang mit diktatorischen Regimen durchkreuzt werden. Das Argument: Das Gesetz würde Richter in die Rolle von Welt-Gesetzgebern drängen. Wirtschaftsverbände beklagen hingegen die steigende Unsicherheit: Viele Firmen seien nicht mehr in der Lage, die Risiken von Auslandsgeschäften zu bewerten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2008)