Grasser-Anklage im Fall Buwog so gut wie fix

Nach fünfjähriger Ermittlung will die WKStA offenbar Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 17 weitere Personen in der Causa Buwog anklagen.

Wien. In der Causa Buwog um den zu billigen Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an ein Konsortium um die Immofinanz sind nach fast fünf Jahren die Ermittlungen beendet. Laut "Standard" übermittelte die Korruptionsstaatsanwaltschaft ihren Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Darin werde laut Ermittlerkreisen die Anklage von 18 Personen, u.a. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, beantragt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte der Zeitung (Vorabmeldung zur Mittwochausgabe) die Übermittlung des Vorhabensberichts, der auch den Fall Terminal Tower in Linz umfasse.

Illustre Runde

Neben dem ehemaligen Finanzminister Grasser sollen auch die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie der amtierende ÖBB-Aufsichtsratschef und Ex-Porr-Boss Horst Pöchhacker, der frühere Raiffeisenlandesbank-Oberösterreich-General Ludwig Scharinger, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der Makler Ernst Karl Plech sowie der Steuerberater und Anwalt Gerald Toifl angeklagt werden. Ihnen wird u.a. Untreue und Bestechung vorgeworfen, was sie stets bestritten haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Von der Behörde werden Namen nicht bestätigt.

Neben der Oberstaatsanwaltschaft müsste auch das Justizministerium die Anklage genehmigen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dürfte den Fall einen Weisenrat entscheiden lassen, da er in seiner früheren Tätigkeit als Strafverteidiger Grasser, Meischberger und Plech beriet, so der "Standard".

Neue Razzia-Erkenntnisse könnten Grasser belasten

Indes sind bei einer Razzia bei einer früheren Grasser-Mitarbeiterin kürzlich tausende E-Mails und weitere Daten aufgetaucht, schreibt die Zeitung weiter. Das Material solle Justizkreisen zufolge für den früheren Finanzminister sowie dessen Freundeskreis äußerst unangenehm sein, sowohl für die Causen Buwog und Terminal Tower als auch für die finanzstrafrechtliche Aufarbeitung. Unter anderem gehe es um die Bereitstellung eines Audi Avant für den damaligen Finanzminister.
Laut "Standard" handelt es sich bei dem Material um einen Zufallsfund, denn die Hausdurchsuchung habe in einer ganz anderen Causa stattgefunden. Die Justiz dürfte aus den Informationen einen Nachtragsbericht zum Vorhabensbericht erstellen. Die Bereiche Privatisierungen und Glücksspiel werden ebenfalls separat ermittelt.

Im Steuerverfahren gegen Grasser soll unterdessen eine Anklage Justizkreisen zufolge so gut wie fix sein, wie "Österreich" am Dienstag berichtet hatte.

Grasser-Anwalt Ainedter nicht überrascht

Der Rechtsvertreter des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, geht davon aus, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) in ihrem Vorhabensbericht in der Causa Buwog eine Anklageerhebung vorschlägt. Dass die Sache nach fast fünfjährigen Ermittlungen auf eine Anklage zusteuere, sei nicht überraschend: "Aufgrund der überlangen Ermittlungsdauer war klar, dass man versuchen wird, eine Anklage zu erheben, um sich nicht der Peinlichkeit auszusetzen, dass man nach all dieser Zeit und der Vergeudung ungeheurer Ressourcen kein Ergebnis zustande bringt", sagte Ainedter.

Zugleich verwies der Grasser-Verteidiger darauf, dass der Vorhabensbericht noch der Genehmigung der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und des Justizministeriums bedarf. "Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht dort genau geprüft und nicht genehmigt wird", stellte Ainedter fest. Aus dem bisherigen Aktenstand ergebe sich nämlich "keineswegs eine eine Anklage rechtfertigende Verdachtslage". Man blicke daher "der Enderledigung mit großer Spannung und Interesse entgegen", bemerkte Ainedter.

Kritik übte der Anwalt daran, dass er von dem inhaltlich der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Bericht, der Ende Mai der OStA vorgelegt wurde, erst aus den Medien erfahren habe: "Weder ich noch Grasser haben von der Existenz eines Vorhabensberichts etwas gewusst." Inhaltlich könne aber "nichts großartig Neues" drinnen stehen, "weil es entgegen jüngster Medienberichte keine belastenden E-Mails einer ehemaligen Grasser-Mitarbeiterin geben kann", so Ainedter abschließend gegenüber der APA.

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