Deutschland: Ab 2015 haften Bank-Eigentümer bei Pleite

Fabry
  • Drucken

Ab 2015 können in Deutschland Banken in Schieflage nicht mehr eine Rettung auf Steuerzahlerkosten erzwingen.

Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken sollen schon vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts im großen Stil als erste zur Kasse gebeten werden. Sie können bei einer Schieflage nicht mehr groß auf das Geld der Steuerzahler bauen. Die deutsche Bundesregierung beschloss am Mittwoch ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken.

Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Jänner 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.

Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es weiter ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016. Auch für mögliche SoFFin-Hilfen gilt ab 2015 die strenge europäische Haftungskaskade - zuerst müssen also Eigentümer und Gläubiger einspringen, um Kapitallücken zu schließen ("Bail-in"). Der in der Finanzkrise 2008 gestartete Rettungsfonds sollte schon Ende 2010 stillgelegt werden, wurde aber bereits zweimal verlängert. Mit dem Gesetzespaket werden auch die Weichen für die Zustimmung Deutschlands zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM gestellt.

Die neuen Regeln sollen es ermöglichen, dass auch große Banken saniert und notfalls geschlossen werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Sie können nicht mehr allein aufgrund ihrer Bedeutung und Größe auf Steuerzahlergeld bauen. Erst nach einem substanziellen Beitrag von Aktionären und Gläubigern sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus dem Abwicklungsfonds fließen. Ein Beispiel: Bei einem Institut mit einer Bilanzsumme von einer Billion Euro müssten zuerst Gläubiger und Aktionäre mindestens 80 Mrd. Euro beisteuern zur Rettung. Das dürfte in der Regel reichen. Sparer mit weniger als 100.000 Euro bleiben verschont.

55 Mrd. bis 2024

Der europäische Abwicklungsfonds soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Mrd. Euro gefüllt werden. Den Großteil dürften deutsche Institute beisteuern, die bereits in einen nationalen Krisenfonds zahlen. Erwartet werden jährlich etwa 1,5 Mrd. Euro; bisher flossen in den nationalen Krisenfonds jährlich etwa 600 Mio. Euro. Details der europäischen Bankenabgabe werden im September erwartet. Möglich sind Sonderregeln für kleinere Institute.

Die lange umstrittenen direkten Finanzspritzen des ESM an Problembanken sind als "ultima ratio" gedacht. Sie sollen im Notfall greifen, wenn weder Eigentümer, Gläubiger und Großsparer noch der betroffene Staat in der Lage sind, die Lücken zu füllen. Für die direkte Banken-Rekapitalisierung dürfen aus dem 500 Mrd. Euro umfassenden ESM zudem nur maximal 60 Mrd. Euro fließen.

Die Abwicklungsbehörde bekommt künftig mehr Kompetenzen. Bisher gibt es in Deutschland zwei Institutionen: Die Finanzaufsicht BaFin und die FMSA, die auch den SoFFin verwaltet. In einem ersten Schritt sollen die Aufsichtskompetenzen bei der FMSA angesiedelt werden. In einem zweiten wird die nationale Abwicklungsbehörde an der BaFin angesiedelt - als separate Säule und Anstalt in der Anstalt. Banken müssen Sanierungspläne als Vorbereitung für eine Krise erstellen.

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.