Google löscht Links auch bei zweifelhafter Begründung

A Google search page is seen through the spectacles of a computer user in Leicester
A Google search page is seen through the spectacles of a computer user in Leicester(c) REUTERS (� Darren Staples / Reuters)
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Die EU zwingt Google, kompromittierende Suchergebnisse auf Ansuchen Betroffener zu entfernen. Die Mitarbeiter löschen aber mehr, als sie müssten.

Beim Umsetzen des Urteils zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gibt der Suchmaschinenbetreiber Google einem Zeitungsbericht zufolge auch zweifelhaften Anträgen statt. Die Prüfung der einzelnen Fälle werde vernachlässigt und im Zweifel würden die Eingaben positiv beschieden, berichtete die "Welt am Sonntag".

Die Zeitung berichtete, sie habe testweise einen bewusst fehlerhaften Löschantrag gestellt, der positiv beschieden worden sei. Das Blatt berief sich zudem auf Angaben des Kölner Medienrechtlers Christian Solmecker. Dieser sagte der Zeitung, seine Kanzlei habe für Mandanten Löschanträge gestellt, darunter auch solche mit eher zweifelhafter Begründung. "Alle sind durchgekommen." Seiner Einschätzung nach löschten die Google-Mitarbeiter "mehr, als sie müssten".

Google weist Vorwürfe zurück

Der Sprecher von Google Deutschland, Klaas Flechsig, wies die Darstellung zurück. "Es liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor, dass die erhobenen Vorwürfe berechtigt wären", sagte er am Sonntag auf AFP-Anfrage. Bei der Umsetzung des Urteils müssten "wichtige Abwägungen" getroffen werden. Google tue sein Möglichstes, um "die bestmögliche Balance zu finden". Jeder Fall werde einzeln betrachtet, versicherte Flechsig.

Er verwies zugleich darauf, dass die Angelegenheit noch relativ neu sei. "Die Abläufe werden sich im Zeitverlauf weiter entwickeln, auch unter Einbeziehung des Feedbacks, das wir erhalten."

Nur wenn Rechte verletzt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter alle Links angezeigt.

Ein Beirat mit unabhängigen Fachleuten soll den US-Internetkonzern künftig in Bezug auf das Urteil und dessen Auswirkungen beraten. Das kündigte Google-Chefjustiziar David Drummond am Freitag in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" an. Von deutscher Seite gehört die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Gremium an. Die Gruppe nimmt nach Flechsigs Angaben "demnächst" die Arbeit auf und soll Anfang 2015 Erfahrungen und Schlüsse in einem Bericht veröffentlichen.

>> Artikel der "Welt am Sonntag"

>> Der Löschantrag bei Google

(APA/AFP)

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