Auch als „Regierungschef“ steht man in Österreich nicht über den Ministern. Die Forderung nach mehr Macht erklang schon oft. Doch was darf Werner Faymann eigentlich?
Wien. Ein US-Präsident sei wie ein Friedhofsverwalter, scherzte Bill Clinton einst. „Er hat eine Menge Leute unter sich, aber keiner hört zu.“ Für einen österreichischen Kanzler ist es noch schlimmer: Da hat man in der Regierung nicht einmal jemanden unter sich.
Weisungen oder Vorgaben kann ein Kanzler den Ministern nicht machen. Sie sind in der Rangordnung gleichgestellt. Ändern könnte das die Einführung einer Richtlinienkompetenz, über die nun eine Diskussion entbrannt ist. In Deutschland (siehe rechts unten) gibt es diese, die Kanzlerin kann den Ministern die allgemeine politische Ausrichtung vorschreiben. Hierzulande begrüßte Kanzler Werner Faymann die Reformidee („richtiger Vorschlag“), auch der Koalitionspartner zeigte sich diskussionsbereit. Nicht ohne kurz darauf die Amtsführung des Kanzlers anzuprangern: „Der Bundeskanzler soll aus dem Keller an die politische Oberfläche kommen“, richtete ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka Faymann etwa via „Kurier“ aus (siehe auch Kommentar).
Bloß, was darf der Kanzler denn überhaupt? Immerhin obliegt es ihm allein, Personen für Ministerposten vorzuschlagen – oder auch deren Amtsenthebung in die Wege zu leiten. Doch das letzte Wort hat der Bundespräsident. Man denke nur an das Jahr 2000, als Thomas Klestil sich geweigert haben soll, die Freiheitlichen Thomas Prinzhorn und Hilmar Kabas als Minister anzugeloben. Umgekehrt kann der Bundespräsident allein den Kanzler entlassen und einen neuen angeloben. Das zeigt, wie sehr der Ballhausplatz im rechtlichen Machtgefüge unter der Hofburg steht.
Regieren und koordinieren
Realpolitisch freilich hat ein Kanzler mehr Macht – oder er sollte sie zumindest haben, ist er doch meist auch Obmann der stärksten Partei im Land. Und die Koordination der Regierungsarbeit obliegt dem Kanzler auch. Das sorgte 2008 für Diskussionen, als der Kanzler noch Alfred Gusenbauer hieß, aber schon Werner Faymann die Partei führte. Und dieser sich mit seinem ÖVP-Pendant Wilhelm Molterer in Gusenbauers Kanzleramt zu Unterredungen traf. Auch heute aber wird die Regierungskoordination meist ausgelagert – auf Kanzleramtsminister Josef Ostermayer.
Was macht nun so ein Kanzler den ganzen Tag? Er hat wie andere Minister auch ein Ressort zu betreuen. Dieses hat aber vergleichsweise wenig Kompetenzen. Über Wolfgang Schüssel gab es das Gerücht, er hätte als Kanzler mehr Zeit zum Cellospielen gefunden als zuvor als Außenminister. Auch Faymanns Kompetenzen sind limitiert (viel wurde zudem auf Ostermayer übertragen). Natürlich warten auf einen Kanzler noch genug Termine – etwa, wenn er wie beim EU-Gipfel Österreich vertritt oder Ministerräte leitet. Rechtlich betrachtet hat ein Kanzler aber wenig Macht und mehr formelle Aufgaben – etwa das Unterzeichnen aller Gesetze.
Kein Wunder, dass Kanzler sich also eine Richtlinienkompetenz wünschen. Viktor Klima forderte sie schon 1999, was die ÖVP damals „empörend“ fand. Auch Alfred Gusenbauer wollte 2008 mehr Macht für den Kanzler. Bemerkenswert ist bei der diesjährigen Debatte daher, dass die Anregung für mehr Kanzlermacht von der Opposition (von Neos-Chef Matthias Strolz) kam.
Eine Frage der Persönlichkeit
Strittig ist aber, ob eine Richtlinienkompetenz dem Kanzler viel nützt. Denn Koalitionspartner kann man nie vor den Kopf stoßen. Und Gesetze werden von Abgeordneten beschlossen, die aber immer weisungsfrei sind. Als wie mächtig ein Kanzler wahrgenommen wird, hängt zudem stark von der Persönlichkeit ab. Zu Zeiten des „Sonnenkönigs“ Bruno Kreisky – er konnte aber auch mit absoluter Mehrheit regieren – wurde in Juristenkreisen sogar darüber diskutiert, ob Österreich auf dem Weg zu einer Präsidialdemokratie nach US-Vorbild ist.
Von einer derart starken Stellung des Kanzlers ist Österreich heute freilich ebenso weit entfernt wie Wien von Washington.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2014)