VKI gewinnt "Musterprozess" gegen Einkaufsgemeinschaft Lyoness

"Geld zurück" heisst es für die Einkaufsgemeinschaft Lyoness, einer "Business-Kundin" das Geld nicht zurückzahlen wollte.

Wien.2003 gegründet, bietet Lyoness seinen Mitgliedern Geld zurück bei jedem Einkauf. Ursprünglich in vier Ländern gestartet, hat sich das Unternehmen bis heute zu einem international tätigen Unternehmen entwickelt, das eine einzigartige Win-Win-Situation für alle Beteiligten schafft. Lyoness stellt ein globales Netzwerk her, von dem Mitglieder und Partnerunternehmen profitieren: Mitglieder erhalten Geld zurück, während Partnerunternehmen loyale Kunden gewinnen und diesen gerne spezielle Vorteile gewähren.

So steht es auf der Homepage der Einkaufsgemeinschaft Lyoness, deren Praktiken jede Menge Ärger verursacht hatte. Denn mit dem "Geld zurück" war das so eine Sache. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte nun einen erfolgreichen Musterprozess gegen die laut eigenen Angaben vier Millionen Mitglieder zählende Lyoness. Das Handelsgericht Wien schätzte den Kauf von Warengutscheinen durch eine "Businesskundin" als Verbrauchergeschäft ein. Die Frau trat daher zu Recht nach dem Konsumentenschutzgesetz vom Internetkauf zurück. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine weitere Verbandsklage gegen mehr als 60 Klauseln von Lyoness sei in erster Instanz am HG Wien anhängig.

Die Klägerin wurde - wie der VKI den Fall schildert -  von einem Bekannten für das Geschäftsmodell von Lyoness angeworben. In weiterer Folge bestellte sie bei Lyoness über das Internet Warengutscheine und leistete Anzahlungen von insgesamt 27.005 Euro. Die Gutscheine sollten zum Bezug bei Partnerunternehmen der von Lyoness organisierten Einkaufsgemeinschaft berechtigen. Und schon wurde die Frau damit zu einer - von Lyoness so bezeichneten - "Businesskundin".

Die Gutscheine wurden allerdings nicht an sie geliefert. Denn: Eine Übergabe an den jeweiligen Besteller erfolgt - nach den Bedingungen von Lyoness - erst dann, wenn neben der Anzahlung auch der Restbetrag an Lyoness geleistet wird. Dies kann entweder durch unmittelbare Zahlung geschehen oder durch Gutschrift von Vergütungen, die für eigene Umsätze oder Umsätze von Mitgliedern der Einkaufsgemeinschaft, die vom Besteller geworben wurde, erzielt wurden.

Die Frau erwirtschaftete keine nennenswerten Umsätze. Sie verlangte folglich ihr Geld zurück, was Lyoness verweigerte. Zu Unrecht, wie das Handelsgericht im VKI-Musterprozess nun feststellte. Die Klägerin trat demnach wirksam von den Verträgen zurück und verlangte zu Recht die Rückabwicklung der erbrachten Leistungen. Gegenstand der Verträge war ja der Kauf von Warengutscheinen. Da die bestellten Gutscheine nicht geliefert wurden, wurde der Lauf der Rücktrittsfrist nicht ausgelöst.

"Auch wenn man von Lyoness sehr rasch als 'Business-Kunde' bezeichnet wird, untersteht man dennoch dem Schutz des Konsumentenschutzgesetzes", sagt Ulrike Wolf, zuständige Juristin im VKI. "Das Rücktrittsrecht beim Fernabsatz beginnt erst mit Lieferung der Ware."

Lyoness: Es war kein Musterprozess

Laut Lyoness handelte es sich dem Urteil  "lediglich um einen eingeklagten Zinsbetrag. Lyoness habe sich bereits 2013 mit der Klägerin grundsätzlich zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen geeinigt und diese im Oktober 2013 rückerstattet".  Klägerin im zitierten Verfahren sei  nicht der VKI gewesen, sondern eine Einzelperson, vertreten durch den Rechtsanwalt Eric Breiteneder. "Der VKI war weder klagslegitimiert noch anderweitig im Verfahren aufgetreten. Somit hat der VKI in diesem Fall weder gegen Lyoness geklagt, noch ein Verfahren gegen Lyoness gewonnen", heisst es in einer Aussendung.

Operative Steuerung nach Graz verlagert

Die mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontierte Einkaufsgemeinschaft Lyoness steuert ihr Geschäft von Graz aus. Die Muttergesellschaft Lyoness International mit Sitz in Buchs in der Schweiz gab die operative Kompetenz an die neue Lyoness Group AG ab, teilte die Rabattfirma im April mit.

Lyoness baute nach Klagen von unzufriedenen Mitgliedern den Konzern um. Vor allem geht es dabei um die Abspaltung der Vertriebsschiene, wegen der Lyoness in Kritik geraten war. Um diesen Bereich vom Endkundengeschäft auch nach außen hin klar zu trennen, wurde die im Februar die Marke "Lyconet" ins Leben gerufen, bis zum Sommer soll die Ausgliederung vollzogen werden. Kernstück des Lyoness-Geschäftsmodells ist aber die sogenannte Cashback Card, mit der Endkunden Rabatte bekommen, wenn sie bei bestimmten Geschäften einkaufen. Partnerfirmen wiederum verspricht Lyoness eine stärkere Kundenbindung.

Weiters betreibt Lyoness sogenanntes Empfehlungsmarketing - hier haben Mitglieder auch Geld etwa in Gutscheine oder Werbekampagnen investiert. Ein paar Dutzend solcher Vertriebler, die unzufrieden waren, sind gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen. Zwischenzeitlich zahlt Lyoness seine Mitglieder aus, zuvor hatten ein paar gegen die Firma vor Gericht gewonnen.

Für die Lyoness-Vertriebsschiene interessiert sich auch die Strafbehörde. Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Verdachts auf Betrug und Pyramidenspiel. Das Unternehmen hat die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen. Zu den Ermittlungen  hieß es heute auf APA-Anfrage, dass diese noch im Laufen seien. Man warte auf Unterlagen von Tochterunternehmen. Das Unternehmen hat die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen. Man sei "auf jeden Fall zuversichtlich", dass die Ermittlungen bald eingestellt würden, hieß es zuletzt.

Kernstück des Lyoness-Geschäftsmodells ist die sogenannte Cashback Card, mit der Endkunden Rabatte bekommen, wenn sie bei bestimmten Geschäften einkaufen. Partnerfirmen wiederum verspricht Lyoness eine stärkere Kundenbindung. Lyoness beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter und ist in 45 Ländern vertreten.

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