Allergien: Mündliche Warnung reicht

Speisekarte
SpeisekarteClemens Fabry
  • Drucken

Ab Dezember müssen Wirte ihre Gäste über Speisen informieren, die Allergien auslösen können. Das schreibt die EU vor. Die Information muss aber nicht schriftlich erfolgen.

Wien. Ab Dezember müssen Gastronomen ihre Kunden darüber informieren, welche Zutaten Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können. „Die Presse“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

1. Was genau muss gekennzeichnet werden und ab wann?

Mit 13. Dezember 2014 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, wonach auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden muss. Es müssen jene Speisen gekennzeichnet werden, deren Zutaten in eine der 14 Hauptkategorien fallen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupine (Wolfsbohne) und Weichtiere wie Schnecken, Muscheln oder Tintenfische.

2. Für wen gilt diese Verordnung? Gibt es Ausnahmen?

Die Verordnung gilt für die gesamte Gastronomie und Hotellerie. Laut EU gilt es nicht für Privatpersonen und Veranstaltungen, bei denen es um wohltätige Zwecke geht. Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kritisiert das und fordert „gleiches Recht für alle“. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hat daraufhin bei der EU nachgefragt, wie diese Ausnahmen interpretiert werden sollen – ihre Aufhebung gilt aber als unwahrscheinlich.

3. Wie müssen Speisen gekennzeichnet werden?

Die EU hat nur vorgegeben, dass Allergene gekennzeichnet werden müssen. Die Details der Kennzeichnung obliegen dem jeweiligen Land. In Österreich hat sich das zuständige Gesundheitsministerium mit der WKO auf eine mündliche Information geeinigt. Dazu braucht es geschultes Personal. Die Information muss dem Endverbraucher unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann aber auch „an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar ein Hinweis angebracht werden, dass die in §2 genannten Informationen auf Nachfrage mündlich erhältlich sind“, heißt es im Gesetzestext.

4. Wie müssen die Schulungen der Mitarbeiter aussehen?

Die (inhaltlichen) Leitlinien für die Schulungen werden noch vom Ministerium erarbeitet. Fest steht bereits, dass die Schulung alle drei Jahre wiederholt werden und deren Nachweis dokumentiert werden muss. Generell liegt die Schulung in der Verantwortung des Wirts. In der Praxis bedeutet das, dass der Gastronom selbst entscheiden kann, wie er sich informiert (z.B. Workshop, Buch, Internet) und selbst sein Personal schulen kann. Er muss lediglich dafür sorgen, dass immer jemand da ist, der über Allergene informieren kann. Eine Qualitätsprüfung der Schulungen wird es nicht geben.

5. Wie viele Gastronomen wurden bereits geschult?

Eine genaue Zahl der bereits geschulten Gastronomen gibt es laut WKO nicht. Betroffen sind alle gastronomischen Betriebe, also rund 60.000. Interessierte Wirte verweist die WKO derzeit an das Wifi oder die Ages-Akademie sowie die jeweiligen Landesstellen. In Niederösterreich wurden in den letzten Wochen rund 500 Gastronomen geschult – von rund 8500.

6. Sind Gastronomen verpflichtet, Speisen für Allergiker anzubieten?

Nein, die Verordnung sieht lediglich eine Kennzeichnung vor.

7. Wie hoch sind die Strafen bei mangelnder Kennzeichnung?

Die Allergieverordnung fällt ins Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Im Zuge des Pferdefleischskandals wurde der Strafrahmen bei Verstößen auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die volle Höhe auch bei Verstößen gegen die Allergenverordnung angewendet wird. „Beim ersten Verstoß gibt es eine Ermahnung, wenn das nichts hilft, kommt die Sache zum Landesverwaltungsgerichtshof, hier obliegt es dem Richter, das Strafmaß zu setzen“, heißt es aus dem Ministerium. Dort rechnet man mit Strafen zwischen 50 und 500 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Aus der Raucherdebatte nichts gelernt

Der Allergiker als Feindbild. Wie nett.
Gesundheit

Allergene: Die neue Sensibilisierung beim Essen

Kommende Woche tritt die EU-Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe in Lebensmitteln in Kraft. Sie bringt Kosten für die Lebensmittelindustrie, Aufwände für Restaurants und Vorteile für Konsumenten.
Österreich

Gastronomie: Protest gegen Allergie-Verordnung

Ab Dezember müssen Gastronomen Speisen, die Allergien hervorrufen können, kennzeichnen. Ein Wirt will Allergiker mittels speziellem Gewürz vertreiben.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.