Puber ist nicht an allem Unheil schuld

Ein wenig Schlawinertum beim Puber-Prozess.

Man muss Puber nicht mögen. Man darf seine Schmierereien als Vandalismus bezeichnen. Und man soll auch, wenn man durch ihn einen Schaden erlitten hat, dafür eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Der Prozess rund um den 30-jährigen Schweizer Sprayer, der seinen Schriftzug auf unzähligen Hauswänden, Türen und sonstigen Flächen hinterlassen hat, hat aber auch eine andere Seite.

Denn im Rahmen der Verhandlung ging es auch darum festzustellen, welche der Puber-Schriftzüge tatsächlich dem Angeklagten mit Sicherheit angelastet werden können. Zahlreiche Geschädigte meldeten ihre Ansprüche an – mit zum Teil horrenden Summen für die Reinigung. Summen, die in ihrer Höhe nicht immer nachvollziehbar waren. Und die den Eindruck erweckten, dass mancher Betroffene jede Beschmierung aus langen Jahren auf Kosten von Puber sanieren lassen wollte. Ein Hauch von Schlawinertum wehte da durch das Gericht. Nein, man muss Puber nicht mögen. Aber man muss auch diese Art, die Schuld für sämtliche Schäden auf eine Person abzuwälzen, nicht besonders sympathisch finden.

erich.kocina@diepresse.com

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2014)


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