Maturanten müssen ihre Sprachkenntnis derzeit extra nachweisen. Der Verein ÖSD fordert Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht.
Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Einbürgerungswillige Deutschkenntnisse vorweisen. Eine österreichische Matura und sogar ein abgeschlossenes Germanistik-Studium ist als Nachweis dafür allerdings nicht ausreichend, wie am Freitag bekannt wurde. Vielmehr müssen die Betroffenen im Rahmen des Staatsbürgerschaftserwerbs nach sechs Jahren noch einmal gesondert Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.
Seitens der Politik werde zwar immer betont, dass dies den Deutschkenntnissen auf Maturaniveau in der ersten lebenden Fremdsprache entspreche, so Manuela Glaboniat, Geschäftsführerin und wissenschaftliche Leiterin des ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch), in einer Aussendung. "Es wurde jedoch verabsäumt, dies im Gesetz festzuhalten."
Damit werde der Extra-Nachweis auf einem Sprachniveau verlangt, das durch Matura und vor allem durch ein abgeschlossenes Studium ohnehin gesichert nachgewiesen sei. Diese Fälle hätten sich in den letzten Monaten gehäuft, hieß es aus dem Verein. Er fordert nun eine entsprechende Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht.
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Sprachniveau
(APA/Red.)