Im Namen der Republik!

Das Hypo-Sondergesetz ist beschlossen. Unsicher bleibt, ob es in Kraft tritt. Eine „verantwortungsvolle Prüfung“ kündigte Bundespräsident Heinz Fischer an.

Das Hypo-Sondergesetz ist beschlossen. Unsicher bleibt, ob es in Kraft tritt. Eine „verantwortungsvolle Prüfung“ kündigte Bundespräsident Heinz Fischer an. Er sei in ständigem Kontakt mit Juristen, da das Gesetz auf „eine Enteignung“ von Gläubigern hinauslaufe.

Das stimmt schon. Doch die Hofburg ist nicht der Sitz des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Und auch wenn Fischer über brillante Juristen – allen voran den früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich – verfügt, darf die inhaltliche Prüfung bei Gesetzen bitte nicht überhandnehmen.

Fischer muss schauen, ob eine Norm formal korrekt beschlossen wurde. Unter Juristen strittig ist aber bereits, ob er wie 2008 einem Gesetz die Unterschrift verweigern darf, weil dieses (damals wegen einer rückwirkend geltenden Strafnorm) inhaltlich klar rechtswidrig ist. Aber lässt sich beim Hypo-Gesetz wirklich sagen, dass dieses sicher illegal ist? Bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, seien sie auch sehr groß, dürfen die Hofburg nicht davon abhalten, Gesetze zu unterfertigen.

Fischer wird hoffentlich demgemäß handeln. Wenn es um Gewaltenteilung geht, ist es der falsche Moment, um nach einem starken Mann in der Hofburg zu rufen. Der Bundespräsident ist der höchste Repräsentant der Republik. Doch die Entscheidung, ob ein strittiges Gesetz rechtswidrig ist, obliegt allein den Verfassungsrichtern. Im Namen der Republik.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2014)

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