Semmering-Basistunnel: Anwalt erstattet Anzeige gegen Bures

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Der neue UVP-Bescheid missachte grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Er klage "im Auftrag besorgter Bürger", sagte der Wiener Anwalt.

Der Wiener Rechtsanwalt Andreas Manak zeigt im Zusammenhang mit dem Semmering-Basistunnel SP-Verkehrsministerin Doris Bures und einen Spitzenbeamten ihres Ministeriums wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs an. Die Anzeige sollte am (heutigen) Montag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht werden, berichtete "Der Standard".

Auch der neue UVP-Bescheid zum SBT missachte grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der maßgeblichen materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, heißt es laut der Zeitung in dem vorliegenden Schriftsatz. "Auf elf Seiten spart der auf Verwaltungs-und Wirtschaftsrecht spezialisierte Jurist nicht mit Kritik am neuen UVP-Bescheid, mit dem die Aufhebung des ersten UVP-Bescheids vom 19. Dezember 2013 durch den Verwaltungsgerichtshof repariert werden soll."

Die Rechtsmittelfrist für Einsprüche gegen den neuen UVP-Bescheid zum Semmering-Basistunnel endet am 6. August, hieß es aus dem Verkehrsministerium als UVP-Behörde heute gegenüber der APA. Die Frist ergibt sich aus dem Bescheid bzw. aus der Kundmachung durch Edikt, wie es in derartigen Großverfahren mit vielen Beteiligten angewandt wird.

Anzeige liegt Ministerium nicht vor

Der Anwalt lege Wert auf die Feststellung, dass er die Sachverhaltsdarstellung wohl in eigenem Namen erstatte, aber "besorgte Staatsbürger" vertrete, wie er im "Ö1-Mittagsjournal" erläuterte. Es handle sich dabei "auch um Anrainer" in Niederösterreich und in der Steiermark. Besorgte Bürger wollten nicht genannt werden, "weil sie aufgrund der finanziellen und medialen Übermacht der ÖBB und des Verkehrsministeriums diverse Repressalien für sich und ihre Familien befürchten", zitierte "Der Standard" den Anwalt. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des SBT sei nie nachgewiesen worden, die den Planungen zugrunde liegenden Verkehrsprognosen seien überholt oder falsch. Außerdem sei das eisenbahnrechtliche §31a-Gutachten vom Ministerium nie überprüft worden.

Weder sie noch das Ministerium selbst könne etwas sagen, "weil uns diese Anzeige nicht vorliegt", reagierte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) in einer Aussendung. Festzuhalten sei, "dass die UVP-Behörde das Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt hat". Der Ausbau der Südstrecke habe "für Wien, Niederösterreich, Kärnten und die Steiermark eine entscheidende Bedeutung und zugleich einen hohen europäischen Mehrwert". Dass der SBT von einer Gruppe von Gegnern mit allen Mitteln bekämpft werde, sei von Anfang an ebenso wie bei anderen großen Bahnprojekten der Fall gewesen.

Der Tunnel soll die Fahrzeit für die Strecke Wien-Graz, für die man heute noch zwei Stunden 40 Minuten benötigt, auf eine Stunde 50 Minuten verkürzen.

(APA)

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