Zweites Urteil droht Moskau am Donnerstag

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Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es eine Klage.

Moskau. Wann und in welcher Form die früheren Yukos-Aktionäre den am Montag vom ständigen Schiedsgericht in Den Haag zugesprochenen Schadenersatz in Höhe von 50 Mrd. Dollar erhalten, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen (siehe nebenstehenden Artikel). Russlands Außenminister Sergej Lawrow hat bereits angekündigt, dass Moskau sämtliche ihm rechtlich zustehenden Möglichkeiten ausschöpfen wird.

Bleibt das Urteil jedoch aufrecht, und Moskau bezahlt die festgelegte Summe nicht, so haben die Kläger das Recht, auf Beschlagnahmung russischen Staatseigentums im Ausland zu klagen. Dies geht aus der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche hervor, der Russland bereits 1960 beigetreten ist. Rechtsexperten sehen dies allerdings als äußerst langwieriges und kostspieliges Unterfangen.

Moskau setzt Urteile um

Auf Russland könnte diese Woche noch ein weiterer unangenehmer Entscheid zukommen: In einem zweiten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird laut einer Yukos-Sprecherin für Donnerstag ein Urteil erwartet. Dieses ebenfalls milliardenschwere Verfahren wurde von ehemaligen Managern des Ölkonzerns eingebracht, die die internationalen Yukos-Assets 2005 in niederländischen Stiftungen geparkt hatten. Eigenen Angaben zufolge vertreten diese die Interessen aller 55.000 ehemaligen Yukos-Aktionäre.

Als Mitglied des Europarates ist Russland zur Verpflichtung der Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofes verpflichtet. Großteils akzeptiert Moskau diese und bezahlt auch Entschädigungen. Ein Bericht des Europarates von 2013 hält jedoch fest, dass grundlegende Probleme damit nicht gelöst würden. Der Kreml seinerseits tut Kritik von außen gern als Bevormundung ab, Urteile werden als politisch gebrandmarkt bezeichnet, man wirft dem Westen doppelte Standards vor. (bös)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2014)

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