FPÖ-Ball: Zweitem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft

Archivbild: Polizisten bei den Demos gegen den Akademikerball
Archivbild: Polizisten bei den Demos gegen den AkademikerballDie Presse
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Am 18. August steht ein 43-Jähriger unter anderem wegen Ausschreitungen bei den Akademikerball-Demos in Wien vor Gericht.

Nach dem 23-jährigen deutschen Studenten Josef S., der in der vergangenen Woche in Wien wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt wurde, steht am 18. August ein weiterer Teilnehmer an der Demonstration gegen den Akademikerball vor Gericht. Dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft. Für seinen Rechtsbeistand sind zentrale Punkte der Anklage nicht nachvollziehbar.

Er sei "überzeugt, dass die Anklageschrift das Beweisverfahren nicht überleben wird", stellte Verteidiger Josef Philipp Bischof gegenüber der Austria Presseagentur fest.

Angeklagter ist politisch verfolgter Flüchtling

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 43 Jahre alten Kurden, der in Österreich als politisch verfolgter Flüchtling anerkannt wurde und der in den vergangenen Jahren wiederholt gegen rechtsgerichtete Veranstaltungen demonstriert hatte. Ihm werden Landfriedensbruch, versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, vollendete und versuchte schwere Körperverletzung und versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter unterstellt ihm in Bezug auf die Gegenveranstaltung zum Akademikerball, er habe am 24. Jänner "von Anfang [...] die Absicht" gehabt, "sich der Zusammenrottung hunderter Demonstranten anzuschließen mit dem Ziel, in dieser Zusammenrottung Gewalttaten gegen einschreitende Polizeibeamte zu setzen. Dafür war er mit Fahnenstangen aus Holz ausgerüstet", wie es in der Anklageschrift heißt.

Dafür gibt es laut Verteidiger keinen Beweis. "Mein Mandant hat vom Versammlungs- und Meinungsäußerungsrecht Gebrauch gemacht. Landfriedensbruch hat's da keinen gegeben", betonte Bischof.

Dem Staatsanwalt zufolge soll der 43-Jährige vor dem Burgtheater "zusammen mit anderen Sympathisanten" Polizisten mit Holz- und Plastikstöcken attackiert und eine Beamtin am rechten Unterarm verletzt haben. Auch das sei nicht erwiesen, bemerkte dazu dessen Rechtsvertreter, wobei er unterstrich, der Angeklagte sei entgegen der Darstellung der Polizei nicht vermummt aufgetreten.

Auch bei Anti-"Identitären"-Demo aktiv

Der Anklage zufolge konnte der gebürtige Kurde von der Gegen-Demo zum Akademikerball "unerkannt flüchten". Er soll im weiteren Verlauf am 17. Mai an einer gegen den Aufmarsch der "Identitären" gerichteten Demonstration der "Offensive gegen Rechts" teilgenommen haben, laut Anklageschrift "nunmehr aber auch als Rädelsführer". Er soll dabei gegen die Sperrkette der Polizei "gedrückt", Uniformierte mit Fußtritten und Faustschlägen bedacht und "nicht mehr feststellbare Polizeibeamte" mit Steinen und Flaschen beworfen haben.

Festgenommen wurde der 43-Jährige am 4. Juni nach einer Demo gegen das "Fest der Freiheit", ein traditionelles Zusammentreffen von Burschenschaftern. Polizisten erkannten ihn ihm jenen gewalttätigen Manifestanten, der ihnen bei den beiden vorangegangenen Kundgebungen aufgefallen war. Als der Mann mit der U-Bahn nach Hause fahren wollte, wurde er von mehreren Beamten in der U-Bahnstation Schottenring überwältigt. Insgesamt waren an diesem Einsatz knapp zwei Dutzend Beamte beteiligt.

Widerstand bei Festnahme?

Der Vorwurf, der Mann habe "sofort Widerstand geleistet", wie der Staatsanwalt behauptet, und mit Holzstangen, an denen Fahnen eines kurdischen Vereins befestigt waren, "gezielte Stich- und Stoßbewegungen gegen den Unterleib und den Genitalbereich" eines Uniformierten geführt, ist für Verteidiger Bischof an den Haaren herbeigezogen. "Er ist von unzähligen Beamten festgenommen worden. Angesichts dieser Übermacht hat es gar nicht die Zeit und die Gelegenheit gegeben, gegen Beamte vorzugehen", so Bischof.

Die Anklage geht demgegenüber davon aus, der 43-Jährige habe es sogar darauf angelegt, den mit der Stange ins Visier genommenen Polizisten schwer zu verletzen. Dieser sei "nur durch Glück, hohe Aufmerksamkeit, Ausweichbewegungen und aufgrund seiner Schutzausrüstung schweren Verletzungen im Genital- und Unterbauchbereich" entgangen. Der bisher gerichtlich unbescholtene Kurde befindet sich seit fast zwei Monaten in U-Haft.

(APA)

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