Bawag-Prozess: 100. Tag - Befangenheitsantrag gegen Krakow abgewiesen

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Elsner-Anwalt Schubert brachte am 100. Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen Staatsanwalt Georg Krakow ein und wurde abgewiesen. Die Causa Plastiksackerl wird aus dem Prozess ausgeschieden.

Der Befangenheitsantrag von Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert gegen Staatsanwalt Georg Krakow ist Dienstag nachmittag abgewiesen worden. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, habe entschieden, dass es "keinen Anlass gebe, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit von Krakow im Bawag-Verfahren in Zweifel zu ziehen". Die Anzeige gehe von "unbegründeten Spekulationen" aus, verlas Richterin Claudia Bandion-Ortner die Entscheidung.

Der hunderste Verhandlungstag hatte fast familiär begonnen. Fotografen und Kameraleute suchten neue Motive, einige Journalistinnen hatten zum "100-er" Kuchen mitgebracht. Staatsanwältin Sonja Herbst hielt - zur Freude der Fotografen - eine Torte mit einer Wunderkerze hoch.

Befangener Staatsanwalt?

Der Anwalt von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, hat gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen Staatsanwalt Georg Krakow gestellt. Der Antrag werde der Leitung der Oberstaatsanwaltschaft überreicht, kündigte Schubert Dienstag vormittag im Bawag-Prozess an. Krakow hat den Vorwurf der Befangenheit zurückgewiesen und bekam recht.

Stein des Anstoßes für Schubert ist die Veröffentlichung von Bawag-Akten im Magazin "News" im Juni 2006, wozu am 22. Juni 2006 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt sei. Im Dezember 2006 habe dann er selber dazu eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Elsners Anwalt erklärte weiter, ihm sei ein Mail des früheren Bundeskriminalamtschefs Erich Haidinger an den Sicherheits-Generaldirektor Erik Buxbaum vom Juli 2006 übermittelt worden. Darin gehe es um eine Besprechung zwischen Buxbaum, dem Leiter der Sonderkommission Bawag, Helmut Salomon, Erich Zwettler vom Bundeskriminalamt und Krakow. Dabei sei auch die Aktenweitergabe an "News" zur Sprache gekommen. "Dr. Krakow teilt mit, dass eine Anzeige gegen UT (Unbekannte Täter, Anm.) wegen Verdachts auf 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses, Anm.) eingelangt sei. Derzeit erteile er dazu keine Ermittlungsaufträge. Er führte weiter aus, dass er Kontakt mit dem Journalisten Alfred Worm habe", zitierte Schubert aus dem Haidinger-Mail. Der unterdessen verstorbene Alfred Worm war Herausgeber von "News".

Für den Anwalt ergibt sich daraus der Verdacht der Befangenheit. Krakow hätte die Verpflichtung gehabt, Ermittlungen zur Aktenweitergabe aufzunehmen. Schubert hat von Beginn des Verfahrens an die "Medienhetze" gegen seinen Mandanten Elsner scharf kritisiert.

Elsner ist empört über die Entscheidung

Nach der Entscheidung brach es aus Ex-Bawag-Chef Elsner heraus: Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft wundere ihn gar nicht. Worm habe die Anklageschrift im "News" veröffentlicht, noch bevor sie den Angeklagten zugestellt worden sei. "Ich verdächtige Mag. Krakow, er hat Kontakte mit Worm bestätigt", sagte Elsner. Auch sei aufgrund eines Artikels in "News" mit einem Porsche, in dem er nie gesessen sei, gegen ihn ein Haftbefehl erstellt worden.

Causa Plastiksackerl wird ausgeschieden

Die Causa des Geldgeschenks von 550.000 Euro an Gerharter ("Geld im Plastiksackerl") wird aus dem Bawag-Prozess ausgeschieden. Diesbezüglich ist Elsner der Untreue, Gerharter und Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz der Beitragstäterschaft zur Untreue angeklagt. Elsner soll im Frühjahr 2003 Gerharter das Geld überreicht haben. Gerharter hat die Summe inzwischen zurückgezahlt und sich vor Gericht voll geständig gezeigt. Elsner und Nakowitz haben die Vorwürfe bestritten.

(APA)

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