Hypo-Gesetz: Nun kann geklagt werden

Bei der Hypo Alpe Adria läuft der Schuldenschnitt.

Wien. Die Finanzmarktaufsicht hat am Donnerstag eine Verordnung erlassen. Damit wird das Hypo-Sondergesetz umgesetzt. Das bedeutet, dass alle nachrangigen Anleihen der Hypo Alpe Adria mit einer Garantie des Landes Kärnten wertlos sind. Nach der Verordnung der Finanzmarktaufsicht können die Inhaber dieser Anleihen Klagen einbringen. In Summe geht es um 890 Millionen Euro. Laut „Presse“-Informationen werden alle betroffenen Investoren klagen.

Am Hypo-Schuldenschnitt verdienen viele Anwälte. In der Causa sind zahlreiche internationale Anwaltskanzleien aktiv. Verliert Österreich die Prozesse, muss der Staat für die Kosten aufkommen. Beobachtern zufolge geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag. (höll)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.