Was der neue Präsident darf

Turkey´s Prime Minister and presidential candidate Erdogan greets his supporters during an election rally in Istanbul
Recep Tayyip Erdoğan(c) REUTERS (MURAD SEZER)
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Bisherige Staatschefs nutzten die Möglichkeiten ihres Amtes nicht voll aus. Erdoğan hat bereits angedeutet, damit brechen zu wollen.

Wien/Istanbul. Was ein Präsident qua Verfassung darf, und was er dann auch tatsächlich tut, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die geltende Verfassung der Türkei stammt in ihrem Grundgerüst noch von den Putschgenerälen des Jahres 1980. Sie gibt dem Präsidenten einiges an Machtmitteln in die Hand. So kann der Staatschef etwa jederzeit und auch am Premierminister vorbei den Ministerrat zusammenrufen und diesem vorsitzen. Diese exekutiven Befugnisse haben die bisherigen Präsidenten allerdings nicht genützt, es gab die stillschweigende Übereinkunft, dass diese Bestimmungen für Notfälle vorgesehen waren. Auch der scheidende Staatschef Abdullah Gül hat sich vor allem auf eine zeremonielle Rolle zurückgezogen. Premier Recep Tayyip Erdoğan hat allerdings bereits angedeutet, sich als Präsident keine derartigen Selbstbeschränkungen auferlegen zu wollen. Und er hält an seinem langfristigen Ziel fest, überhaupt eine neue Verfassung zu erarbeiten.

Nach der geltenden ruft der Präsident das Parlament zusammen und entscheidet über die Abhaltung von Wahlen. Gesetze kann er an die Abgeordneten zurückschicken, Verfassungsänderungen einer Volksabstimmung unterwerfen, auch wenn das Parlament sie mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Der Präsident ernennt den Premier und – auf Vorschlag des Ministerrates – auch den Generalstabschef. Im Auftrag des Parlaments, das über Einsätze der Armee entscheidet, ist der Präsident auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er kann unter seinem Vorsitz den einst vom Militär dominierten Nationalen Sicherheitsrat einberufen.

 

Präsident muss aus Partei austreten

Das Staatsoberhaupt ernennt auch die Richter des Verfassungsgerichts. Entscheidungen des Präsidenten – das ist wesentlich – können juristisch nicht angefochten werden, auch nicht vor dem Verfassungsgericht.

Bis 2007 wurde der Präsident noch vom Parlament gewählt. Am Sonntag wurde er erstmals direkt vom Volk bestimmt. Die Amtsperiode beträgt nur mehr fünf Jahre, mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl. Der Präsident darf im Amt kein Mitglied einer Partei sein. (APA/DPA/hd)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2014)


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