Partei auf Abruf: Erdogans AKP

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Ein Verbot der islamisch-konservativen Regierungspartei und Neuwahlen werden immer wahrscheinlicher. Dem Premier droht gar jahrelanges Politik-Verbot.

Diagnose: Lähmung. Die politische Arbeit in der Türkei droht völlig zum Erliegen zu kommen, Reformen und Gesetzesprojekte stecken fest. Denn die Regierung unter Premier Tayyip Erdogan, die bei der letzten Wahl fast jede zweite Stimme erhielt und seitdem über eine satte Machtbasis verfügt, steht vor einem abrupten Ende: Ein Verbot der Regierungspartei AKP durch das türkische Verfassungsgericht gilt mittlerweile als durchaus wahrscheinlich.

Dieser Eindruck wurde auch der Delegation von Österreichs Bundespräsidenten Heinz Fischer vermittelt, die sich bis Donnerstagabend in Istanbul aufhielt. Fischer wollte sich zwar in diese „interne Angelegenheit“ nicht einmischen. Er betonte aber am Rande des Besuchs, dass ein Verbot einer Regierungspartei in anderen europäischen Ländern derzeit unvorstellbar wäre. Der Richterspruch wird bis Sommer erwartet.

Verbietet das Gericht die AKP, dürften im Herbst Neuwahlen stattfinden. Ob und wie Erdogan dabei kandidiert, ist offen. Möglich, dass der Regierungschef mit einer neuen Partei antritt und die Wahlen für sich entscheidet. Die Richter haben bereits mehr als 20-mal Parteien wegen „anti-laizistischer Aktivitäten“ geschlossen. Diesmal war der Auslöser die von Erdogan durchgesetzte Aufhebung des Kopftuchverbots an Universitäten und die folgende Klage durch die Opposition. Wie es aus türkischen Kreisen heißt, sei der Premier vom Verfassungsgericht gewarnt worden. Erdogan habe das Fass zum Überlaufen gebracht, als er aus der angekündigten Verfassungsreform nur das Kopftuchverbot herausgelöst hatte.

Die Chancen für ein Weiterbestehen der AKP stehen schlecht, weil acht der elf obersten Richter noch von Ex-Präsident Sezer, einem Kemalisten, ernannt wurden. „Es ist nicht zu erwarten, dass sie davor zurückschrecken, auch eine Staatskrise auszulösen“, heißt es in Regierungskreisen.

Die von der Opposition eingebrachte Klage zielt nicht nur auf das Verbot der AKP ab, sondern auch auf 71 Mitglieder der Partei, die im Extremfall für fünf Jahre von der politischen Bühne verbannt werden könnten. Unter ihnen sind Erdogan und Präsident Abdullah Gül. Während es als unmöglich erscheint, den Staatschef auf diese Weise zu entmachten, ist dies beim Premier durchaus möglich. Wird Erdogan persönlich verurteilt, könnte er im Extremfall nicht einmal mehr bei der Neuwahl antreten.

Leitl gegen verpflichtendes Referendum

Am wahrscheinlichsten ist, dass zwar die AKP verboten wird, sie aber unter anderem Namen und mit der gleichen Führung wieder antreten darf. Auch die Vorgängerparteien der AKP ereilte dieses Schicksal. Eher unwahrscheinlich ist, dass die Krise in einem neuen Militärputsch endet. Das Militär sieht in der islamisch-konservativen Regierung zwar eine Gefahr für die laizistische Ordnung, kann aber kaum auf ausreichende Unterstützung in der Bevölkerung hoffen.

Leichten Rückenwind erhielt die Türkei von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl, der Fischer in die Türkei begleitet hatte: Leitl sprach sich dagegen aus, dass ein einzelnes EU-Land den Beitritt eines weiteren Landes verhindern kann. Er halte auch nichts davon, eine verpflichtende Volksabstimmung über einen EU-Beitritt der Türkei per Regierungserklärung festzuschreiben.

AUF EINEN BLICK

Bundespräsident Heinz Fischer traf zum Abschluss seines mehrtägigen Türkei-Besuches am Donnerstag mit Premier Erdogan und dem ökumenischen Patriarchen Bartholomaios zusammen. Für Aufsehen sorgte ein Foto in der Zeitung Hürriyet, auf dem First Lady Hayrünnisa Gül eingehakt zwischen ihrem Mann, Staatspräsident Abdullah Gül, und Fischer spaziert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2008)

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