Bayerns populäres „Justizopfer“ saß zu Unrecht sieben Jahre in der Psychiatrie fest. Aber er prügelte brutal seine Frau. Und vielleicht war dabei Wahn im Spiel.
Berlin. Gewaltig war der Lärm in der Causa Gustl Mollath. Was stand bei diesem Justizskandal nicht alles im Raum: dass ein unschuldiges Opfer richterlicher Willkür sieben Jahre lang irrtümlich im „Psycho-Knast" eingesperrt war. Dass alle Welt sich gegen den Pechvogel verschworen hatte: eine intrigante Ehefrau, Gutachter, Ärzte, Richter, Bankmanager und die bayerische Politik. Immer schriller klang der Verdacht, immer fanatischer agierten Mollaths Anhänger. Am Donnerstag ist das Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg erstaunlich leise zu Ende gegangen. Die Richterin Elke Escher, die für ihre gründliche und emphatische Prozessführung von allen Seiten Lob erhielt, sprach Mollath frei. Aber zur vollständigen Rehabilitierung, die er so vehement gefordert hatte, kam es nicht. Eher im Gegenteil.
Die Justiz gab zwar ihren Fehler zu: Mollath mag an einem Wahn gelitten haben, aber er stellte deshalb keine ernste Gefahr für seine Mitmenschen dar. Hätte ihn der Richter 2006 nur zu einer normalen Haftstrafe verurteilt, wäre sie für den Ersttäter auf Bewährung ausgesetzt worden. Niemals hätte man den Mann sieben Jahre in einer psychiatrischen Klinik festhalten dürfen. Zur Entschädigung erhält er vermutlich 64.000 Euro. Doch von Triumph ist keine Spur.
Rosenkrieg statt Verschwörung
Mollath will das Urteil anfechten (was der Beschuldigte nach herrschender Juristenmeinung bei einem Freispruch gar nicht kann). Denn es ging ihm um weit mehr, um die Bestätigung, dass er unschuldig und klaren Sinnes in ein gewaltiges Komplott geraten war. Doch auf die Untiefen von Verschwörungstheorien ließ sich das Gericht nicht ein. Im Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank, wo Mollaths Exfrau als Kundenberaterin arbeitete, finden sich keine Hinweise auf den „größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten". Dennoch versuchte Mollath vehement, das Thema mit 30 Beweisanträgen vor Gericht zu bringen - und zeigte dabei eben jene „fanatisch-querulatorische Symptome", die ihm der forensische Psychologe attestierte. Die Folge: Mollath überwarf sich mit seinem Anwalt, der sein Mandat niederlegte und nur auf Bitte des Gerichts als Pflichtverteidiger weitermachte.
Statt um die große Verschwörung ging es nun um einen brutalen Rosenkrieg. Im Urteil heißt es: Mollath hat seine damalige Frau, Petra M., 2001 geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, was „geeignet war, ihr Leben zu gefährden". Hier verwickelte sich Mollath in Widersprüche: Einmal hieß es, er habe sich nur gewehrt, dann wieder, seine Exfrau sei „aus dem Auto gefallen" - woher dann die Würgemale und Bisswunden? Mit ruhiger Logik widerlegte die Richterin die Version der Verteidigung, die Petra M. als Lügnerin mit Verbündeten hinstellen wollte. Nur ihre Schwägerin zog Mollaths Frau ins Vertrauen, hängte den Vorfall nicht an die große Glocke. „Und anzunehmen, dass der Arzt einer ihm bis dahin fremden Person Verletzungen attestiert, die nicht da sind, dafür spricht nun wirklich gar nichts." Erst später, nach der Scheidung, warf Mollath seiner Exfrau ihre Schwarzgeld-Kurierdienste in die Schweiz vor - was das Argument nicht plausibel macht, sie hätte ihn aus Rache „wegsperren" wollen.
Die wohl größte Enttäuschung für Mollath: Das Gericht konnte „nicht ausschließen, dass er damals aufgrund einer wahnhaften Erkrankung nicht in der Lage war, sein Verhalten zu steuern". Nur deshalb der Freispruch: wegen möglicher Schuldunfähigkeit, so wie im Urteil von 2006. Anders sieht man heute den zweiten Anklagepunkt: Das Gericht wirft Mollath nicht mehr vor, er habe Dutzende Reifen seiner Widersacher angestochen - „aus Mangel von Beweisen". Für die entscheidende Entlastung aber sorgte ein Kfz-Sachverständiger. Selbst wenn Mollath der Reifenstecher war, agierte er nicht heimtückisch - nämlich indem er die Reifen so anbohrte, dass die Luft nur langsam, bei voller Geschwindigkeit entwich. Das sei „nur theoretisch" möglich, und „es gab keine Situation, die man als gefährlich einstufen könnte". Hier lag der große Fehler von 2006: Eben weil er nicht schuldfähig, aber „gemeingefährlich" sei, hatte der Richter Mollath in die Psychiatrie eingewiesen. So bleibt der doppelte Makel bestehen: an Mollath und an der bayerischen Justiz.