U-Haft für vier mutmaßliche Jihadisten in Österreich verhängt

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Ein Asylaberkennungsverfahren wurde eingeleitet. Bis Freitagmittag wird über die U-Haft für die fünf weiteren Festgenommenen entschieden.

Über vier der neun festgenommenen mutmaßlichen Jihadisten aus Österreich ist am Donnerstag Untersuchungshaft verhängt worden. Im Falle der fünf weiteren Festgenommenen, die sich in der Justizanstalt in Klagenfurt befinden, wird am Freitagvormittag entschieden, ob ebenfalls U-Haft verhängt wird, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Abend der APA mit.

Die zuständige Journalrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien habe aufgrund von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr für die vier Verdächtigen in Wien die U-Haft angeordnet, hieß es. Die Gruppe wird der "Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung" verdächtigt. Bis Freitagmittag wird die zuständige Haftrichterin in Wien auch über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft für die fünf weiteren Festgenommenen entscheiden. Dies wird per Videoschaltung gemacht, da die fünf Personen in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht wurden.

Asylaberkennungsverfahren eingeleitet

Indes ist im Falle der vier mutmaßlichen Jihadisten ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet worden. Das teilte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Donnerstagabend mit. Das Ministerium hatte zuvor angekündigt, im Falle der Verhängung einer U-Haft umgehend ein solches Verfahren einleiten zu wollen.

Im Falle der übrigen fünf diese Woche festgenommenen Personen werde noch die Entscheidung des Haftrichters abgewartet, hieß es aus dem Innenministerium. Ob auch über die zweite Gruppe der insgesamt neun Beschuldigten U-Haft verhängt wird, muss das Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitag entscheiden. Neun der ursprünglich zehn Festgenommenen werden verdächtigt, dass sie auf dem Weg nach Syrien waren, um sich dort am Bürgerkrieg zu beteiligen. Bei dem Zehnten soll es sich laut Medienberichten um einen österreichischen Staatsbürger türkischer Abstammung handeln, der als "Schleuser bzw. Organisator" aufgetreten sei. Ein 17-Jähriger soll mittlerweile aufgrund seiner Minderjährigkeit wieder freigelassen worden sein.

Das Asylaberkennungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das ähnlich einem Asylverfahren abläuft. Für eine Aberkennung ist nicht unbedingt eine rechtskräftige Verurteilung nötig. Grundlage der Entscheidung sind die Paragrafen sechs und sieben des Asylgesetzes. Demnach kann der Asylstatus jemandem aberkannt werden, wenn "er aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Republik Österreich darstellt" oder er "wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist".

(APA)

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