"Zigaretten-Polizei": Kontrolle des Rauchverbots ungeklärt

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Ministerin Kdolsky will Lokale durch Gemeinde-Wachbehörden und Polizei überprüfen. Verwunderung im Innenministerium: Nicht vorstellbar, dass Polizisten ausgeschickt werden.

WIEN. Knapp einen Monat ist es her, da hat die Bundesregierung noch voller Enthusiasmus das neue Gesetz zum Nichtraucherschutz in Lokalen der Öffentlichkeit und sich selbst als eingeschworenes Team präsentiert. Ein trügerischer Schein. Denn mittlerweile sind neue Kämpfe in der Raucher-Arena ausgebrochen. Es geht diesmal um die Frage der Kontrollen, also darum, welche Behörde ab dem kommenden Jahr als eine Art „Zigaretten-Polizei“ eingesetzt wird.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) würde, wie der „Presse“ in ihrem Büro bestätigt wurde, die Oberaufsicht in den Nichtraucher-Bereichen am liebsten einem Duett aus Gemeinde-Wachbehörden und Polizei überlassen. Erstere unterstehen direkt dem Bürgermeister und entlasten die Polizei, indem sie ihr etwaige Aufgaben in den Kommunen abnehmen. Der Nachteil: Es gibt diese Wachbehörden nicht überall.

Innenministerium winkt ab

Genau dort liegt das Problem: Wenn also eine Gemeinde keine eigene Wachbehörde hat, dann soll die Polizei mit den Kontrollen befasst werden. Allerdings zeigt sich das Innenministerium angesichts dieser Vorhaben ziemlich verdutzt: „Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass wir unsere Polizisten ausschicken, damit sie die Raucher kontrollieren“, gesteht Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia im Gespräch mit der „Presse“.

Gesetz Mittwoch im Ministerrat?

„Zum jetzigen Zeitpunkt“ sei das Innenministerium jedenfalls nicht mit den Plänen Kdolskys befasst worden – was dann doch einigermaßen verwundert. Denn: Der Gesetzesentwurf sollte nach dem Terminplan der Regierung eigentlich Ende Mai und damit also spätestens diese Woche dem Ministerrat vorgelegt werden. Ob es auf die Tagesordnung der Regierungssitzung kommt, wird bis spätestens morgen, Dienstag, geklärt.

Noch dazu verlautet aus dem Gesundheitsministerium: Das Gesetz werde auf Beamtenebene und damit bereits seit Wochen laufend verhandelt. Mittlerweile fehle nur noch die Feinabstimmung – im besten Fall werde es in den nächsten Tagen zu einer Einigung kommen. Damit drängt sich die Frage nach etwaigen Unstimmigkeiten zwischen den beiden ÖVP-geführten Ministerien auf? „Genaues“ kann Gollia „nicht sagen“. Nur: „Man wird sehen, was sich die Politik überlegt.“

Baupolizei prüft die Anlagen

Geklärt dürfte hingegen sein, wer mit der Anlagenprüfung betraut wird. Zur Erinnerung: In Lokalen mit mehr als 80 Quadratmetern muss nach der Einigung in der Regierung Ende April ab kommendem Jahr räumlich getrennt werden zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Unter 50 Quadratmetern darf der Wirt sein Lokal nach eigenem Ermessen als eines für Raucher oder eben für Nichtraucher deklarieren (ein Raucher-Lokal muss allerdings auch als solches gekennzeichnet werden).

Zwischen 50 und 80 Quadratmetern hat der Inhaber nur dann die freie Wahl, wenn er nachweisen kann, dass eine Abtrennung aus rechtlichen Gründen „im Rahmen der Änderung der Betriebsanlage“ nicht möglich ist. An dieser Stelle kommen die Bezirksverwaltungsbehörden ins Spiel. Sprich: Die Baupolizei bestimmt dann, was geht und was nicht.

Ein weiterer Gegenstand von Verhandlungen ist der Strafenkatalog. Die Details werden noch ausgetüftelt, der Rahmen steht jedoch: Gastronomen, die sich nicht an die Bestimmungen halten, werden mit Pönalen zwischen 2000 und 10.000 Euro zu rechnen haben. Auf Gäste, die im Nichtraucher-Bereich trotzdem qualmen, warten Strafen zwischen 100 und 1000 Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2008)

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