OGH: Umstellung auf E-Rechnung durch T-Mobile unzulässig

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Die 2013 erfolgte automatische Umstellung von der Papier- auf die Onlinerechnung war nicht rechtens. Die Verbraucher müssen Wahlrecht haben.

Im Streit zwischen dem Mobilfunkanbieter T-Mobile und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat letzterer erneut einen Sieg vor Gericht errungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun die 2013 erfolgte automatische Umstellung von der Papier- auf die Onlinerechnung endgültig für unzulässig. 172.000 T-Mobile- und tele.ring-Kunden waren betroffen.

Anfang 2013 schickte T-Mobile diesen Kunden ihre letzte Papierrechnung. Ab sofort sollten sie ihre Abrechnung nur mehr im Netz einsehen können. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung jedoch behalten.

Das geht nicht, sagte bereits im Mai 2013 das Handelsgericht (HG) und ein knappes Jahr später die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Wien. T-Mobile ging in Revision und blitzte damit nun beim Höchstgericht ab.

Kein Extraentgelt für Papierrechnung

Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) können die Kunden zwischen Paper- und elektronischer Rechnung aussuchen. Die einseitig vom Unternehmen vorgenommene Umstellung stehe diesem Wahlrecht auch dann entgegen, "wenn Kunden diese Umstellung durch einen Widerspruch abwenden können", stellte der OGH fest (4 Ob 117/14f).

Dass T-Mobile für die Papierrechnung kein Extraentgelt verlangen darf, hatte der OGH bereits 2012 klargestellt. Damals haben die Höchstrichter die vom Konzern als "Umweltbeitrag" titulierte Gebühr von 1,89 Euro pro Rechnung für unzulässig erklärt. Illegal ist laut OGH auch das in der Vergangenheit von T-Mobile und anderen Firmen verrechnete Zahlscheinentgelt, ebenso Abschlagszahlungen beim Wechsel des Handyanbieters.

(APA)

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