U-Ausschuss als Minderheitenrecht

Bei einer international besetzten Tagung wurde der Ruf nach einer Reform laut.

Wien. „Die parlamentarische Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Die Opposition hat die Aufgabe, Regierungsprogramm und Regierungsentscheidungen zu kritisieren und zu kontrollieren. Sie steht den die Regierung tragenden Abgeordneten und Fraktionen als Alternative gegenüber.“

Diese Textzeilen sind nicht ein Hirngespinst grüner, blauer oder oranger Abgeordneten. Nein, diese Passage gibt es wirklich in der Verfassung – freilich nicht in der österreichischen, sondern in der des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein. Pascale Cancik von der Universität Osnabrück wies am Montag anlässlich der Tagung „Die Zukunft der parlamentarischen Kontrolle“ im Wiener Hohen Haus auf die für die Opposition schmeichelhafte Passage im nördlichen deutschen Bundesland hin.

Die österreichischen Parlamentarier haben durchwegs Grund, auf die deutschen Verhältnisse neidig zu sein. Denn in allen deutschen Bundesländern ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitenrecht, erläuterte Cancik. Die österreichischen Bundesgesetze würdigen die Rechte der Opposition hingegen nicht besonders: Nur durch parlamentarische Mehrheit – also in der Regel mit Hilfe zumindest einer Regierungspartei – kann ein U-Ausschuss eingesetzt werden. Verfassungsjurist Theo Öhlinger nahm dieses Faktum daher bei seinem Referat zum Anlass, um Reformen zu fordern. „Der U-Ausschuss ist ein Instrument, um die Verantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament geltend zu machen“, betonte Öhlinger.

Nutzen auch für die Regierung?

„Sehr gute Gründe“ würden dafür sprechen, den U-Ausschuss zum Minderheitenrecht zu machen, meinte der Jurist. Das brächte sogar Vorteile für die Regierung, so Öhlinger. Denn solange ein U-Ausschuss von einer Regierungspartei mitgetragen werden muss, bringe das Konfliktpotenzial in eine Koalition.

Öhlinger – er berät auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, sprach am Montag aber ausdrücklich in seiner Funktion als Wissenschaftler – hatte noch weitere Reformideen im Gepäck. So sei es „eine Überlegung wert“, den U-Ausschuss von einem unabhängigen Juristen statt von einem Parlamentarier leiten zu lassen. Das könnte zur Versachlichung der Debatten führen, hofft Öhlinger. Eine Idee, die im Publikum prompt auf Widerspruch des SPÖ-Parlamentariers Günther Kräuter stieß. Sein Gegenvorschlag: Weiterhin solle ein Parlamentarier den U-Ausschuss leiten. Diesem solle es aber untersagt sein, in seiner Vorsitzendenfunktion Fragen an geladene Auskunftspersonen zu stellen. Wenn der Vorsitzende eine Frage stellen will, dann möge er sich dafür auf die Abgeordnetenplätze setzen, so Kräuter.

Prammer für mehr Kontrollrechte

Auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) selbst erklärte anlässlich der Veranstaltung ihre Zielvorstellungen: Sie plädierte erneut für den Ausbau der Minderheitenrechte und eine Stärkung der Kontrollrechte. Die Tätigkeit des Parlaments und der Abgeordneten müsse „sichtbarer und verständlicher“ gemacht werden, sagte Prammer.

AUF EINEN BLICK

Das Institut für Föderalismus lud am Montag zur Tagung „Die Zukunft der parlamentarischen Kontrolle“ ins Hohe Haus. Experten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz stellten dabei die Rechtslage dar. Im Zentrum der Debatte: die Verbesserungsvorschläge für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.05.2008)

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