Höchstgerichts-Präsidentin Irmgard Griss will eine Eherechts-Reform, die das Zerrüttungsprinzip gegenüber dem Verschuldensprinzip stärkt. Einer „Ehe light“ für Heterosexuelle steht Griss skeptisch gegenüber.
Die Presse: Frau Präsidentin, diese Woche findet bis Freitag die Österreichische Richterwoche in Laa an der Thaya statt. Die Tagung dreht sich um das Thema Familie. Wie sehen Sie den Reformentwurf für Patchworkfamilien, den Justizministerin Maria Berger vorgelegt hat?
Irmgard Griss: Ich glaube, dass gewisse Reformschritte notwendig sind, wenn der Gesetzgeber in vielem auch nur das im Gesetz festschreibt, was ja ohnedies für die meisten Familien schon jetzt gilt. Stiefeltern werden in der Praxis bereits jetzt bestimmte Rechte eingeräumt. Wichtig ist aber, dass das Gesetz Lösungen für Konfliktfälle bietet und auch eine gewisse Bewusstseinsbildung bewirkt.
Sind die jetzt geplanten Reformen ausreichend? Oder braucht man noch weitere Schritte, um an das reale Familienbild heranzukommen?
Griss: Das reale Familienbild ist nichts Statisches. Es bilden sich neue Formen des Zusammenlebens, die das Gesetz in allen Einzelheiten weder regeln kann noch soll. Notwendig sind rechtliche Rahmenbedingungen, die bei Bedarf angepasst werden.
Was könnten die nächsten Reformschritte sein?
Griss: Man wird in der Justiz etwas tun müssen, um die Familiengerichtsbarkeit aufzuwerten. Es sind hier organisatorische, vielleicht auch legistische Maßnahmen notwendig.
Wo sind die Probleme bei der Familiengerichtsbarkeit?
Griss: Das größte Problem ist die Belastung, die damit verbunden ist. Die schrecklichen Nachrichten, die man über die Schicksale von Kindern und Familien liest, spiegeln sich auch sehr oft in Gerichtsakten wider. In vielen Fällen ist es notwendig, dass die Gerichte Kinder schützen, dass sie Benachteiligten in Familien helfen; oft ist es sehr schwierig, eine Entscheidung zu treffen, weil man damit unmittelbar in das Leben der davon betroffenen Familien eingreift. Da ist ein großer Einsatz notwendig, und daher ist es nötig, die Ressourcen zu verbessern.
Welche Wünsche haben Sie in diesem Zusammenhang konkret?
Griss: Ein erfahrener Familienrichter oder eine erfahrene Familienrichterin könnte sicher viele Punkte nennen, in denen ein Verbesserungsbedarf besteht. Aus meiner Sicht ist es jedenfalls notwendig, die Tätigkeit aufzuwerten, damit es gelingt, eine Fluktuation zu vermeiden. Und man muss sich überlegen, ob die Richter all jene Aufgaben wahrnehmen sollen, die sie jetzt wahrnehmen. Und eines ist auch klar: Je mehr bei den Jugendämtern eingespart wird, desto mehr fällt bei den Richtern an.
Es wird auch über eine Novellierung des Eherechts diskutiert. Sehen Sie hier die Notwendigkeit von Reformen?
Griss: Das klassische Eherecht ist heute zum überwiegenden Teil im Ehegesetz enthalten. Das Ehegesetz ist in der Zeit des Dritten Reichs in den österreichischen Rechtsbestand gekommen. Es wäre wünschenswert, wenn das Eherecht in das ABGB zurückkehrt. Und bei dieser Gelegenheit wäre es notwendig, das Gesetz zu überarbeiten und zu überlegen, was davon heute noch zielführend ist.
Was ist nicht mehr zielführend im momentan geltenden Eherecht?
Griss: Man wird sich die Ehescheidungsgründe und Eheauflösungsgründe überlegen müssen. Es gibt da sicher einige Bereiche, wo ein Nachdenk- und sicher auch ein Reformbedarf gegeben ist. Überlegungen dazu gibt es bereits.
Könnten Sie präzisieren, bei welchen Scheidungsgründen es Reformen geben sollte?
Griss: Nein, darüber muss ich noch nachdenken.
Es gibt immer wieder die Debatte, ob man im Scheidunsgsrecht weiter weg vom Verschuldens- und hin zum Zerrüttungsprinzip gehen soll. Wie ist das aus Richtersicht zu sehen?
Griss: Ein Ehescheidungsverfahren ist schwierig, weil man Jahre und oft sogar Jahrzehnte gemeinsamen Lebens aufrollen muss – und von Ausnahmefällen abgesehen immer wieder das Gefühl hat, der Wahrheit nur sehr entfernt nahe zu kommen. Menschen ändern sich im Laufe ihres Lebens. Verschiedene Ereignisse tragen dazu bei, dass es zu einer bestimmten Entwicklung kommt und dass die Ehe nicht mehr das ist, was sich die beiden Menschen vorgestellt haben. Und da ist es dann extrem schwierig, Schuldgesichtspunkte festzumachen. Daher halte ich die Tendenz zum Zerrüttungsprinzip grundsätzlich für richtig.
Auch für die Lebensparterschaft von Homosexuellen gibt es einen Gesetzesenwurf. Wie stehen Sie zu diesem?
Griss: Das Begutachtungsverfahren läuft, der OGH wird auch eine Stellungnahme abgeben. Ich kann das nur aus meiner Sicht beurteilen: Ich finde es positiv, dass eine Möglichkeit geschaffen werden soll, sich zu verpflichten, zueinander zu stehen, eine Bindung einzugehen.
Soll man auch für für Heterosexuelle Partnerschaftsmodelle abseits der Ehe schaffen? In Frankreich gibt es etwa einen Zivilpakt, der Homo- und Hetereosexuellen offen steht?
Griss: In dem Moment, in dem man eine Ehe light wie in Frankreich schafft, entwertet man natürlich die Ehe. Da muss man sich sehr überlegen, ob man diese gesellschaftlichen Auswirkungen will. Denn die Ehe, wie wir sie kennen, ist für die Gesellschaft wichtig. Dass sie in vielen Fällen scheitert, bedeutet ja noch nicht, dass man auf sie verzichten könnte. Wenn man für Homosexuelle eine Partnerschaft mit geringeren Rechten und Pflichten vorsehen würde, dann müsste man diese auch für Heterosexuelle öffnen. So wie der Entwurf jetzt ist, gleichen die Rechte und Pflichten aber weitgehend jenen der Ehe.
Fühlen sich die Richter eigentlich von der Politik ausreichend ernst genommen?
Griss: Es gibt immer wieder Gespräche unter Einbindung der Richter. Ich glaube schon, dass gehört wird, was die Richterinnen und Richter zu sagen haben.
ZUR PERSON. Irmgard Griss
Seit 2007 ist Irmgard Griss (geboren 1946) Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Die Steirerin promovierte 1970 an der Universität Graz, ab 1971 arbeitete sie an der Uni als Assistentin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren. 1978 legte Griss die Anwaltsprüfung ab, entschied sich aber ein Jahr später für eine Richterlaufbahn. 1993 wurde Griss Richterin am Obersten Gerichtshof. Die Juristin ist überdies als Honorarprofessorin für Zivil- und Handelsrecht tätig.
Die „RichterInnenwoche“ in Laa an der Thaya startete am Montag und dauert bis Freitag. Das Thema der Veranstaltung lautet diesmal „Lebensform Familie – Realität & Rechtsordnung“.
Die Programmpunkte reichen von neuen rechtlichen Modellen für Partnerschaften über die Zukunft der Familienrichter bis zu psychologischen und sozialen Aspekten von Gewalt gegen Kinder. [Clemens Fabry]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.05.2008)