Jihadisten: Terror-Verdächtige untergetaucht?

Die Verdächtigen sitzen in der Justizanstalt Josefstadt ein.
Die Verdächtigen sitzen in der Justizanstalt Josefstadt ein. APA
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Für vier Personen wurde die U-Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation fortgesetzt. Kontaktleute der Inhaftierten sind aber noch auf freiem Fuß.

Nach dem „Presse“-Exklusivbericht über die Angaben jenes Mannes, der als Organisator der Reisen in den Jihad gilt, ergeben sich nun neue brisante Details: Zwei Zentralfiguren der österreichischen Jihadistenszene könnten mittlerweile untergetaucht sein. Es handelt sich um einen Mann pakistanischer oder afghanischer Herkunft, einen gewissen M. und um einen jungen Türken namens O. Diese beiden Männer werden von dem mutmaßlichen Reiseorganisator, dem 34-jährigen F., einem Österreicher türkischer Abstammung, belastet.

F. ist einer jener neun Personen, die seit zwei Wochen in Wien in U-Haft sitzen (mit dem jüngst im Waldviertel geschnappten Jihadisten hat diese Riege nichts zu tun). Für vier der neun Personen wurde am Donnerstag die U-Haft bis 4. Oktober verlängert. Über eine mögliche Haftfortsetzung der anderen fünf wird am Freitag entschieden. Besagte Neunergruppe besteht – bis auf F. – aus anerkannten tschetschenischen Flüchtlingen, die aus Österreich ausreisen wollten, um nach Meinung der Staatsanwaltschaft in Syrien für die dort und im Irak aktive Terrormiliz IS zu kämpfen.

Beim Versuch in zwei Autos Österreich zu verlassen, waren wie berichtet ursprünglich sogar zehn Personen festgenommen worden. Ein 17-Jähriger wurde auf freien Fuß gesetzt, die anderen sitzen eben seither in Wien hinter Gittern. Damit hat der österreichische Verfassungsschutz aber längst nicht alle Jihadisten gefasst. 142 Personen aus diesem Kreis sind den Behörden derzeit insgesamt bekannt. Dazu gehören auch O. und M. Diese beiden Männer sollen laut „Reiseorganisator“ F. bzw. laut den der „Presse“ vorliegenden Vernehmungsprotokollen zu jenen Personen gehören, die die Rekrutierungen von Jihadisten vorantreiben.

So sagt F. in seiner Vernehmung am 19. August: „Ich habe M. über den Türken O. kennengelernt. Vor ca. zwei Monaten hat mich O. in die Wohnung von M. gebracht. Wir haben darüber gesprochen, ob ich Leute mit in Richtung Türkei nehmen könnte. (...) In dieser Wohnung wurde ich schließlich über Syrien aufgeklärt. Mir wurde dort bekannt, welche verschiedenen Gruppen von Kämpfern es dort gibt. Eine große Fahne befand sich im Wohnzimmer. Ich denke, dass es sich dabei um eine Fahne des Islamischen Staates (IS, Anm.) handelte. Von der Einstellung her ist M. auf jeden Fall für den Islamischen Staat.“

Dass M. für den Nachschub an Kämpfern gesorgt haben könnte, ergibt sich auch aus der Beantwortung weiterer Fragen, die der Verfassungsschutz stellte. F. erzählte, er habe schon vor seiner Verhaftung Fahrten in die Türkei unternommen. In dem Wissen, wie er im Laufe der Vernehmung zugibt (für vorangegangene falsche Angaben entschuldigt sich F. sogar handschriftlich), dass die beförderten Personen vor hatten, sich von der Türkei nach Syrien durchzuschlagen. Der Kontakt zu solchen „kaukasisch-stämmigen Personen“ sei von M. hergestellt worden. In einer Moschee in Wien-Floridsdorf. Klar ist: Diese Angaben wurden von einem – nicht zur Wahrheit verpflichteten – Beschuldigten gemacht. Fest steht aber auch, dass dem Verfassungsschutz sogar Fotos von M. und O. vorliegen. Es handelt sich somit nicht um frei erfundene Figuren. Ferner gibt F. an, dass ihm ein junger Tschetschene, der mit einem gefälschten Pass nach Syrien gelangen wollte, verraten habe, von wem das falsche Dokument sei: „Er hat zu mir gesagt, dass er den Pass von M. bekommen hätte. Er sagte, glaube ich, dass er zwischen 500 und 1000 Euro dafür bezahlt habe.“ Stimmen wiederum diese Angaben, dann vertreibt dieser M. also auch gefälschte Reisedokumente.

Hält die U-Haft oder fehlen die Beweise?

Auch über O. gibt es Angaben. Dieser habe ihm, F., drei Personen zur Fahrt in die Türkei „vermittelt“. Und O. habe „die Absicht geäußert“, selber in den Jihad zu ziehen.
Noch einmal zurück zur Verlängerung der U-Haft für vier Personen: In zwei Fällen sind die diesbezüglichen Gerichtsbeschlüsse nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Beschwerden angekündigt. Wolfgang Blaschitz, einer der Anwälte, sieht die Aktenlage als viel zu dünn für eine U-Haft. Nun muss das Oberlandesgericht ein Machtwort sprechen.

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