Manipulierte Vergaben: „Prozedere seit Jahren“

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Anklage gegen drei Beamte des AKH: Die Ermittler zeichnen nach, wie die Vergabe von Millionen-Euro-Aufträgen manipuliert wurde.

Wien. Über vier Jahre lang wurde ermittelt. Die Akte des spektakulären Korruptionsfalls füllt mehrere tausend Seiten. Jetzt hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Erkenntnisse zusammengefasst und dem Straflandesgericht Wien eine 53 Seiten starke Anklageschrift gegen drei (ehemalige) Beamte des AKH vorgelegt.

Das (nicht rechtswirksame) Papier liegt der „Presse“ vor. Es beschreibt – aus Sicht des Staatsanwalts – detailliert, wie die drei Beschuldigten in den Jahren 2007 und 2010 in den vorangegangenen Vergabeverfahren Personaldienstleistungen ihrer Wunschkandidaten für mehrere Millionen Euro durchbrachten. Zum Nachteil des größten Spitals des Landes, zum Nachteil der Steuerzahler. Vorwürfe übrigens, die alle drei, Werner H., Manfred B. und Robert H., bestreiten.

Gemeinsam sollen sie die überteuerten Angebote des Personaldienstleisters AGO der AKH-Spitze als die wirtschaftlichste Lösung für den Zukauf externer Arbeitskräfte „verkauft“ haben. Das AKH suchte damals aus Kostengründen Personal, das nicht in das Gehaltsschema der Gemeindebediensteten fiel. Gesucht wurden Kräfte in den Bereichen Pflege, Kanzlei und Abteilungshilfe, EDV und vor allem Reinigung. Bei der früheren Ausschreibung ging es um bis zu 280, bei der späteren um 1050 Personen. Der Haken für den Steuerzahler: In beiden Fällen lagen die Kosten für die unbefristeten Verträge um 2,4 bzw. drei Millionen Euro pro Jahr über dem Gebot des letztendlich Zweitgereihten, der laut Auffassung der Behörde jedoch qualitativ zumindest gleichwertige Leistungen angeboten hatte. Wie war das möglich?

Im Fall des größeren der beiden Aufträge (2010) geschah das nach Auffassung der Anklage hauptsächlich mithilfe einer auf diesem Sektor klassischen Methode. Das Stichwort lautet: maßgeschneiderter Ausschreibungstext. Laut Aktenlage dafür federführend verantwortlich war Werner H., damals Leiter der Stabsstelle für Sonderprojekte.

So forderte dieser von interessierten Unternehmen Referenzaufträge an Spitälern mit der Größe des AKH. Ebensolche konnten gerade einmal zwei Firmen, nämlich AGO und der später – offenbar zu Unrecht – Zweitgereihte, die Wiener Janus-Gruppe, vorweisen. Ein Detail, auf das inzwischen auch die interne Revision des Spitals durch einen Bericht des Wirtschaftsprüfers KPMG aufmerksam gemacht worden ist.

Wie aber drängte man den Zweitgereihten so aus dem Bewerb, dass die Direktion des AKH glauben musste, im Vergabeverfahren sei alles streng nach Vorschrift abgelaufen? Auch dafür wollen die Ermittler eine plausible Erklärung gefunden haben. Im konkreten Fall soll es so abgelaufen sein: Die Entscheidung für den Auftrag 2010 basierte zu 60 Prozent auf dem Preis und zu 40 Prozent auf der Qualität des jeweiligen Angebots. Nachdem die Offerte der bietenden Firmen eingelangt waren, sahen auch die Angeklagten, dass die Firma AGO in der Kategorie Preis deutlich schlechter abschnitt als Hauptkonkurrent Janus. Das sollte über den dehnbaren Begriff Qualität „saniert“ werden. Als Bewertungskriterium wurde die Sachkenntnis der ebenfalls im Angebot angeführten Führungskräfte herangezogen. Während das von AGO angeführte Schlüsselpersonal, bestehend aus 13 Personen, voll und ganz als hoch qualifiziert anerkannt wurde, wollten das Werner H. und Robert H. nur bei fünf von zwölf Schlüsselkräften der Janus-Gruppe tun. Erst später sollte sich – u. a. im erwähnten Bericht von KPMG – herausstellen, dass die Schlüsselkräfte von Janus zumindest die gleiche Qualifikation besaßen. Ergebnis: AGO ging als Bestbieter aus dem Verfahren.

Ein weiterer Aspekt, den die Behörde in beiden Verfahren beleuchtet, ist das dreiste Vorgehen der Beamten gegenüber dem ihrer Auffassung nach eigentlichen Bestbieter. Und das gleich in beiden Vergabeverfahren.
Schon im früheren Verfahren, bei dem es um 280 Dienststellen ging, drängten Werner H. und Manfred B. die Janus-Chefs dazu, ihr (bis dahin führendes) Angebot zurückzuziehen. Dieses Mal noch mit sanftem Druck und der Begründung, dass sich dadurch noch andere Aufträge ergeben könnten.

Druck auf die Bestbieter

Im Rahmen des großen Auftrags 2010 sprachen sie über Robert H. jedoch eine offene Drohung aus: Sollte das Unternehmen nicht alle Einsprüche gegen die Entscheidung für AGO fallen lassen, würde das AKH, das der Hauptauftraggeber von Janus war, diesen wirtschaftlich vernichten. Auch dieses Mal gab die Janus-Gruppe nach.

Scheinbar. Nachdem das Unternehmen offiziell aufgegeben hatte, rief einer der Geschäftsführer der Firma Senatsrat Manfred B. an. Das Telefon war mit einem Tonbandgerät verbunden. Der Janus-Chef wollte wissen, warum ausgerechnet AGO zum Zug kommen solle. B.'s Antwort: „Das ist hier ein gelebtes Prozedere seit Jahren. Ein gelebtes Prozedere, in dem wir uns bewegen und wohlfühlen.“

Auf einen Blick

Die Akte AKH. Seit über vier Jahren durchleuchtet die Staatsanwaltschaft zwei Vergabeverfahren über Personaldienstleistungen im AKH. Die Aufträge umfassten Vertragssummen zwischen 2,8 und 15 Mio. Euro pro Jahr und sollten unbefristet gelten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde ein Teil der Verträge gekündigt. Nun gibt es Anklagen gegen drei Beamte wegen schweren (versuchten) Betrugs und schwerer Erpressung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2014)

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