Mandate: Halbe-halbe per Gesetz kaum umsetzbar

Dorothea Schittenhelm
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Der Wunsch der ÖVP-Frauenchefin Schittenhelm nach einem Reißverschlussprinzip wäre nicht so einfach zu verwirklichen. Man brauchte eine Verfassungsänderung – und auch sie würde Halbe-halbe nicht garantieren.

Wien. Die ÖVP-Granden wollten sich am Montag nicht weiter zur Idee ihrer Frauenchefin Dorothea Schittenhelm äußern. Nur so viel: Sie könne ihre Ideen gern im laufenden Evolutionsprozess der Partei einbringen. Schittenhelm hatte vorgeschlagen, das Reißverschlussprinzip gesetzlich in der Wahlordnung zu verankern: Die Listenplätze sollen also abwechselnd mit Mann und Frau besetzt werden.

Doch mit einer Modifizierung der Nationalrats-Wahlordnung wäre es nicht getan. Auch die Verfassung müsste wohl (mit Zweidrittelmehrheit) geändert werden, meint Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Er verweist auf Artikel 26 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Darin steht, dass die Abgeordneten zwar nach Verhältniswahl und regionalen Kriterien zu wählen sind. Dann folgt aber der Satz: „Eine Gliederung der Wählerschaft in andere Wahlkörper ist nicht zulässig.“ Doch ein Reißverschlussprinzip würde eben zwei Wahlkurien (Männer und Frauen) schaffen, erklärt Stein.

„Eine Verfassungsänderung wäre sicher notwendig“, sagt auch Jus-Professor Theo Öhlinger zur „Presse“. Für sinnvoll hielte er eine solche Reform nicht: „Damit würde man unser ganzes Wahlsystem über den Haufen werfen.“ Auch wenn man ein Reißverschlusssystem einführte, würde viel davon abhängen, wer das Mandat annimmt. Die Parteien könnten wie bisher bei der Frage, wer wirklich ins Parlament dürfe, manipulieren, so Öhlinger. Etwa, wenn es darum geht, ob eine Landespartei oder ein Parteiflügel einen Abgeordneten stellen soll. Das rechtlich zu untersagen wird schwer: Man könne ja niemanden zwingen, ein Mandat anzunehmen, betont Öhlinger. „Das würde ans Absurde grenzen“, meint der Jurist.

Wo gibt es Regeln für Quoten?

Anlass für die Debatte war das Gezerre in der SPÖ um das durch den Tod von Barbara Prammer frei gewordene Mandat. Die Partei sprach sich dafür aus, dass dieses an den Listennächsten, Walter Schopf, und nicht an Sonja Ablinger dahinter geht. Obwohl das SPÖ-Statut besagt, dass 40% der roten Mandatare Frauen sein sollten, die tatsächliche Quote aber bei 30% liegt. Diese interne Regelung ist rechtlich freilich nicht durchsetzbar. Bei den Grünen ist intern festgelegt, dass zumindest die Hälfte der Mandatare Frauen sein muss. Bis es zu einem Gesetz kommt, will auch Schittenhelm innerhalb der ÖVP ein Reißverschlusssystem installieren.

Ein solches in Gesetzesform sucht man in Europa vergeblich. Allerdings gibt es Länder (Belgien, Portugal, Spanien), in denen für Kandidatenlisten ein Frauenanteil um die 30 oder 35 Prozent vorgeschrieben ist, wie der frühere ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz erklärt. Er ist skeptisch, ob ein Reißverschlussprinzip in allen Wahlkreisen etwas bringt. „Die ÖVP hat etwa in 18 Wahlkreisen überhaupt kein Grundmandat, in 17 Wahlkreisen eines.“ Auf der Bundesliste hingegen würden Quoten „wirklich wirken“, wie Zögernitz gegenüber der Austria Presse Agentur meint: „Da bin ich dafür“, sagt er.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2014)

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