AUA: EuGH entscheidet gegen neuen Kollektivvertrag

APA/ROBERT JAEGER
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Der EuGH hat entschieden, dass der alte, aufgekündigte Kollektivvertrag nachwirkt. Damit sind die von der AUA budgetierten Einsparungen hinfällig.

Im Kollektivvertrags-Streit zwischen AUA und fliegendem Personal hat der OGH den EuGH eingeschaltet. Dessen Generalanwalt stärkte in seinem Schlussantrag den Arbeitnehmern den Rücken: Der AUA-KV, der im Mai 2012 vom AUA-Management gekündigt worden ist, wirke tatsächlich nach. Der EuGH hat sich heute - wie meistens - der Rechtsmeinung des Generalanwaltes angeschlossen. Das heißt, dass der alte, für die AUA teure Kollektivvertrag (KV) für Piloten und Flugbegleiter, nachwirkt. Und zwar so lange, bis es einen Generalvergleich in Form eines  neuen KV gibt.

Jetzt ist jedoch der OGH am Wort. Der muss jetzt nicht nur die Frage des nachwirkenden AUA-KV klären. Sondern er sollte auch die Frage behandeln, ob der Tyrolean-KV, den die Gewerkschaft im Konter auf das AUA- Management kurze Zeit später aufgekündigt hatte, ebenfalls nachwirkt. Das Bordpersonal wurde ja im Zuge der Sparmaßnahmen in die Regionaltochter Tyrolean "übersiedelt". Dazu hat sich der EuGH nicht geäußert, wie Rechtanwältin Katharina Körber-Risak (Kanzlei KSW), die die AUA vertritt, der "Presse" bestätigt.  Der Tyrolean-KV ist deutlich kostengünstiger.

Sparmaßnahmen wackeln

Auch wenn noch nicht das letzte Wort gesprochen ist - für das OGH-Urteil gibt es keine Fristen, Körber-Risak rechnet damit erst nächstes Jahr - bedeutet der EuGH-Spruch für das AUA-Management unter Jaan Albrecht eine schwere Niederlage. Und es heißt, dass die bisher gesetzten Sparmaßnahmen von mehr als 200 Mio. Euro, die die AUA am Leben halten sollen, wackeln. Sollte nämlich nicht bald ein neuer KV geschlossen werden - was freilich unwahrscheinlich ist, weil seit mehr als einem Jahr ergebnislos verhandelt wird -  dann würden für das Bordpersonal Nachzahlungen fällig. Das betrifft in erster Linie Abfertigungen und Pensionsansprüche. Letztere bilden auch bei den KV-Verhandlungen den Knackpunkt.

Der EuGH-Spruch kommt noch dazu in eine ohnedies sehr kritische Zeit. Die Krisen in der Ukraine und im Nahen und Mittleren Osten kosten die AUA schon bis jetzt einen zweistelligen Millionenbetrag. Da ein Ende der politischen Auseinandersetzungen nicht abzusehen ist, wird davon ausgegangen, dass die AUA die schon zu Jahresmitte gekappten Gewinnziele nicht halten kann. Allein die Rückstellungen für den Rechtsstreit sind ein zweistelliger Millionenbetrag. 

Ein neues Sparpaket ist daher so gut wie sicher. Auch ein Zusammenstutzen der AUA auf eine Regionallinie oder die Einbindung in die Billigflieger-Pläne des Lufthansa-Konzerns stehen zur Diskussion.

 

 


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