Neues Gesetz: Drei Feiertage für Muslime

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Mit einem Gesetzesentwurf versucht die Glaubensgemeinschaft mehr Rechtssicherheit zu erlangen.

Wien. Wie aus dem Entwurf für ein neues Islamgesetz hervorgeht, sollen Muslimen in Österreich künftig drei gesetzliche Feiertage zustehen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie an diesen Tagen frei haben. Denn das Islamgesetz bildet nur eine gesetzliche Grundlage, sollte Anspruch gestellt werden.

Geregelt sind die Feiertage im Feiertagsruhegesetz von 1957. Demnach gibt es 13 davon – weltliche wie kirchliche. Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, Methodisten und Altkatholiken haben zusätzlich am Karfreitag frei. Mehrmals schon hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Wunsch nach eigenen Feiertagen geäußert, zumal die auch eine Integrationsmaßnahme darstellten. Dabei, hieß es, könne es sich auch um unbezahlten Urlaub handeln. „Islamischen Feiertagen wird der Schutz des Staates gewährleistet. Ihre Termine richten sich nach dem islamischen Kalender“, heißt es im Gesetzesentwurf von IGGiÖ und Kultusamt. Konkret werden das Ramadanfest, das Pilger-Opferfest und Aschura genannt. Die Aleviten kommen auf fünf Feiertage.

Rechtssicherheit will die Glaubensgemeinschaft auch in anderen Bereichen schaffen. So soll es etwa Anspruch auf Seelsorger beim Bundesheer, in Strafvollzugsanstalten und öffentlichen Spitälern geben. Dabei orientiert man sich eng am Israelitengesetz. Daneben sollen auch die Speisevorschriften neu geregelt werden. Denn die Religionsgesellschaften hätten das Recht, „die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren.“

Mitsprache bei Moscheen

Erwartungsgemäß stärkt der Entwurf auch die Rechtspersönlichkeit der IGGiÖ als Vertreterin der Muslime, aber ebenso der mittlerweile anerkannten Aleviten. Beschlossen könnte das Gesetz noch heuer werden, hofft Präsident Fuat Sanac. Außerdem will Sanac mehr Mitsprache bei der Gründung von Moscheenvereinen. So könnte man extremistischen Tendenzen entgegentreten. Rund 250 Gebetshäuser stehen in Österreich unter der Kontrolle der IGGiÖ. Dies seien aber längst nicht alle, sagte Sanac. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2014)

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