U-Ausschuss: Immunität und Ermittlerrechte noch offen

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Bevor der U-Ausschuss Minderheitsrecht wird, müssen die Parteien noch einige Punkte klären.

Wien. Die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ist politisch auf Schiene. So ist nicht nur klar, dass es ein Minderheitsrecht werden soll, auch der Entwurf der Parlamentsdirektion, der die politische Einigung von Juli in Gesetzesform gegossen hat, liegt bereits vor. Dennoch gibt es noch Unklarheiten. Deswegen wird es heute, Mittwoch, ein Treffen von Experten aller Parteien geben. Wie „Die Presse“ erfahren hat, muss noch über folgende Themen verhandelt werden.

Immunität: Noch ist unklar, wie mit der Immunität der Abgeordneten, die sie vor Strafverfolgung schützt, im U-Ausschuss umgegangen werden soll. Die Frage stellt sich, wenn Mandatare geheime U-Ausschuss-Dokumente herausgeben und damit die neue Informationsordnung verletzen. Dafür sollen sie auch bestraft werden. Bisher war angedacht, dass in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft bei der Nationalratspräsidentin um Aufhebung der Immunität ersucht.

Da aber auch Bundesratsmandatare in U-Ausschüsse involviert sein könnten (und es komisch aussehen würde, wenn die Präsidentin Abgeordnete der anderen Kammer ausliefert), will man sich nun doch ein neues Procedere ausdenken. Möglich wäre es auch festzuschreiben, dass Parlamentarier in solchen Fällen des Geheimnisverrats gar keine Immunität besitzen.

Medien hingegen dürfen geheime Dokumente, die ihnen aus dem U-Ausschuss zugespielt wurden, straffrei veröffentlichen. Das wird in den neuen Regeln ausdrücklich klargestellt. Präzisiert werden muss aber noch, wie weit der Begriff der Medien geht. Also, ob jeder außer Abgeordneten geheime Akten straffrei veröffentlichen darf – oder nur jemand, der beruflich als Journalist tätig ist.

Ermittlungsbeauftragter: Bei dieser Funktion, die nach deutschem Vorbild geschaffen werden soll, spießt es sich sich noch. Aufgabe des Ermittlungsbeauftragten ist es, Beweismittel zu beschaffen, zu sichten und für den U-Ausschuss vorzubereiten. Doch welche Kompetenzen soll der Ermittlungsbeauftragte exakt haben? Welche Maßnahmen soll er erzwingen dürfen? Fragen, auf die man sich noch einigen muss.

Inkrafttreten ab 2015 geplant

Paktiert ist bereits, dass ein Viertel der Abgeordneten (46 Mandatare) einen U-Ausschuss wird einsetzen können. Zeitlich wird jeder Ausschuss mit zwölf Monaten begrenzt. Er kann aber verlängert werden (einmal um drei Monate von der Minderheit, weitere drei Monate per Mehrheitsbeschluss). Der Vorsitz im Ausschuss wird den Nationalratspräsidenten obliegen. Die Neuregelung soll ab 2015 gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2014)

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