Hartmann-Prozess: Eine Steuerschuld "als Privatangelegenheit"

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Erstmals musste sich Matthias Hartmann am Mittwochnachmittag der Befragung der Richterin stellen. Die Stunden zuvor hatten die Rechtsanwälte beider Seiten damit verbracht, viel Altes und wenig Neues vorzubringen.

Der zweite Prozesstag in der Causa Hartmann gegen Burgtheater begann am Mittwoch um 9.40 Uhr. Plangemäß hätte kurz danach die Einvernahme des entlassenen Burgtheater-Direktors beginnen sollen. Aber es kam anders. Erst kurz vor 14Uhr konnte Richterin Kristina Heissenberger dem Kläger die erste Frage stellen.

Die vier Stunden zuvor waren mit den Vorbringen der Parteienvertreter und mit viel Emotion flugs vergangen. Sehr zum Missfallen der Vorsitzenden, die schon zu Beginn der Verhandlung die Anwälte beider Seiten mit Nachdruck aufgefordert hatte, jegliche Redundanzen zu vermeiden. Nur wirklich Neues sollte also vorgebracht werden, nichts, was sich schon aus den Unterlagen im Akt ergebe. „Sie können davon ausgehen, dass ich jedes Schriftstück kenne und gelesen habe“, so Heissenberger.

Doch Georg Schima, der Anwalt von Hartmann, lässt sich nicht ohne Widerstand von der Richterin in die Schranken weisen. Er pocht darauf, vier – größtenteils bekannte – Punkte vorzubringen. Die Weiterbeschäftigung seines Mandanten sei zumutbar gewesen und die Entlassung sittenwidrig. Hartmann sei bei dem Versuch, Transparenz in die kaufmännischen Agenden der Burg zu bringen, von der ehemaligen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky und der Holding bewusst behindert worden. Grund der Entlassung sei gewesen, dass er bei seinen Nachforschungen auf zu viel unerwünschte Informationen gestoßen sei.

„Deshalb bin ich also entlassen worden“

Georg Springer, dem wie Hartmann die Rolle des passiven Zuhörers nicht auf den Leib geschneidert scheint, folgt den Ausführungen der Hartmann-Anwälte angespannt mit einem Mienenspiel, das zwischen amüsiert lächelnd, fadisiert und verärgert wechselt.

Hartmann, der mit den Augen stets den Kontakt zum Publikum im Saal sucht, gibt sich beherrscht. Als die Gegenseite mit ihren Vorhaltungen am Zug ist, gelingt es ihm allerdings nicht mehr ruhig zu bleiben. „Deshalb bin ich also entlassen worden!“, ruft er, als Bernhard Hainz, der Anwalt der Burg, zwei neue Urkunden vorlegt. Der „Auszug aus einem dubiosen Konto“ (es hat den interessanten Namen „HR-ohne Beleg“) einerseits und eine Empfangsbestätigung über einen Betrag von 203.000 Euro andererseits führen die Anwälte des Burgtheaters als Beweis dafür, dass Hartmann schon vor Beginn seiner Amtszeit Bargeldzahlungen erhalten hat. Wer das Geld ausbezahlt haben soll, können die Anwälte der Burg ad hoc nicht sagen. Trotzdem eine Unzahl von Prüfern damit beschäftigt sei, wären große Teile der Buchhaltung immer noch völlig unklar, sagen sie. Auch diese Aussage ist es, die Schima in Rage bringt. Dokumente als Beweis vorzulegen, die nicht klar einzuordnen seien, sei unseriös. Der Richterin wirft er vor, ihrer Pflicht zur Prozessleitung nicht nachzukommen. Sie habe bei wissentlich falschen Vorbringen einzuschreiten, so sein Vorwurf.

Nach einer kurzen Pause geht es ruhiger weiter. Nachdem Hartmanns Anwälte behaupten, die Enthebung sei unwirksam, weil Ostermayer und nicht Bundeskanzler Faymann ihn im März 2014 abberufen habe, wird ihr Klient dazu befragt. „Man hat mir nie klar sagen können, warum ich entlassen werde“, sagt er. Die Entscheidung des Ministers halte er für „ungerecht und falsch“. In der Einvernahme geht es weiter mit Hartmanns Vorbereitungshonoraren seit 2006. Diese hat er, anstatt sie zu versteuern, bei Silvia Stantejsky belassen. Sie habe damit verschiedene Buchungsvorgänge vorgenommen. „Ganz bestimmt dachte ich nicht, dass ich damit einem System beitrete oder damit die Bilanz des Burgtheaters aufgehübscht wird“, betont Hartmann. Es sei ein privater, freundschaftlicher Dienst Stantejskys gewesen, das Geld am Haus zu behalten.

„Versteuerung nicht im Bewusstsein“

Ob er sich über die Versteuerung keine Gedanken gemacht habe, will die Richterin wissen. Nein, sagt Hartmann, da er ja nicht den ganzen Betrag behoben habe. Das Geld, das er behoben hat, blieb vorerst auch unversteuert. Heissenberger zögert daraufhin nicht, Hartmann darauf hinzuweisen, dass der Hauptentlassungsgrund der sei, dass er dieses Geld nicht versteuert habe. Der bezeichnet seine Steuerschuld im Zug der Einvernahme immer wieder als private Angelegenheit. Die Versteuerung habe er vor sich hergeschoben, „weil sie nicht in meinem vorderen Bewusstsein war“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.09.2014)

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