Pensionen: Neuer Konflikt in der Koalition

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Die SPÖ fordert eine Korrektur des Pensionspakets, die ÖVP winkt ab. Der Verfassungs-Experte Heinz Mayer hält eine Verfassungsänderung beim Pensionsalter für nötig.

Wien (ett). In der Regierung geht's – wieder einmal – hart auf hart. Auslöser dafür ist die von Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) vereinbarte Regelung zur langfristigen Sicherung der Pensionen. Nachdem sich am Wochenende in der SPÖ Widerstand gegen eine „Pensionsautomatik“ (bei steigender Lebenserwartung müsste auch mit einem höheren Pensionsalter gegengesteuert werden, Anm.) formierte, trommelte Kanzler Alfred Gusenbauer Sonntagvormittag das SPÖ-Bundespräsidium zusammen.

Das Ergebnis der dreistündigen Sondersitzung, das SPÖ-Klubchef Josef Cap für „hervorragend“ hält: Die SPÖ verlangt, dass das Parlament eingebunden wird und das letzte Wort bei den Pensionsentscheidungen hat. Von ÖVP-Seite gab es prompt eine glatte Ablehnung: Es handle sich um „ein Paket“. Damit wackelt auch die ebenfalls vereinbarte Verlängerung der Hackler-Frühpension bis 2013 wieder (Kosten siehe Grafik oben).

„Sand im Getriebe“

„Die SPÖ hat mit ihrem Beschluss Sand in das Getriebe der Koalition gebracht, sie muss schauen, wie sie den Sand wieder wegbekommt“, sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein der „Presse“. Die „Pensionsautomatik“ sei in der Vorwocheauch mit Gusenbauer vereinbart worden: „Das Kanzlerwort muss ebenso gelten wie das Wort des Kollegen Buchinger.“ Inhaltlich halte er die „Automatik“ für „grundvernünftig“, statt den Menschen „alle zehn Jahre einschneidende Maßnahmen zuzumuten“.

Gusenbauer will nicht lockerlassen. „Ich glaube kaum, dass sich angesichts der Diskussion, das Parlament zu stärken, irgendjemand dem verschließen kann.“ SPÖ-Geschäftsführer Josef Kalina beharrte nach dem ÖVP-Nein auf der Einbindung des Parlaments.

Vom Verfassungsexperten Heinz Mayer kommt in einem Punkt Schützenhilfe für die SPÖ. Sollte wegen der steigenden Lebenserwartung auch eine Erhöhung des Pensionsalters der Frauen notwendig werden, reicht die in der geplanten Gesetzesänderung zur „Pensionsautomatik“ vorgesehene Verordnung des Sozialministers keinesfalls. Denn, so Mayer zur „Presse“: „Ein Gesetz kann nicht ermächtigen, durch Verordnung eine Verfassungsbestimmung zu ändern.“ Da müsse schon das seit 1993 geltende Verfassungsgesetz, welches das ungleiche Pensionsalter für Männer und Frauen festschreibt, geändert werden, was aber die SPÖ stets abgelehnt hat.

Am Sonntagabend traf die Regierungsspitze dann noch mit den Sozialpartnerpräsidenten und Experten zusammen. Thema war dabei die Fertigstellung der ebenfalls heftig umkämpften Gesundheitsreform bis zum Ministerrat am Mittwoch.

(c) Die Presse / GK

PENSIONSPAKET

Die „Pensionsautomatik“: Buchinger und Bartenstein haben einen „Mechanismus“ fixiert, was bei steigender Lebenserwartung zu tun ist. Der Sozialminister muss „im Einvernehmen mit dem Finanzminister“ Maßnahmen setzen. Die SPÖ fordert auch die Einbindung des Parlaments, die ÖVP lehnt ab.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2008)

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