Die Gebührenbefreiung sozial Schwacher soll zu aufwendig sein. Das Ökostrom-Gesetz führe zu einer teuren und aufwendigen Administration für die Netzbetreiber.
wien. Seit Anfang Mai liegt das neue Ökostrom-Gesetz vor. Im Vorfeld der Regierungsübereinkunft hagelte es von Industrie und Konsumentenvertretern heftige Kritik. Dabei ging es vor allem um die Kostenbelastung durch die Ökostrom-Zuschüsse. Die Ökostrom-Produzenten bemängelten indes zu geringe Gelder für den grünen Strom. Jetzt meldet sich auch die konventionelle Strombranche mit Kritik zu Wort: Das Ökostrom-Gesetz führe zu einer teuren und aufwendigen Administration für die Netzbetreiber.
Stein des Anstoßes ist die Befreiung sozial Schwacher vom sogenannten Zählpunktpauschale. Dies ist Teil des politischen Deals zwischen ÖVP und SPÖ. Denn die ÖVP setzte für die energieintensive Wirtschaft die Deckelung der jährlichen Ökostrom-Kosten durch. Im Gegenzug wollte die SPÖ auch etwas für ihre Klientel verbuchen können.
Das Zählpunktpauschale ist ein Fixbetrag, der jährlich von allen Strombeziehern – gestaffelt nach ihrem Verbrauch – gezahlt werden muss. Das Geld subventioniert den teureren Ökostrom. Für Haushalte beträgt das Pauschale 15 Euro im Jahr. Laut dem neuen Ökostrom-Gesetz müssen Sozialhilfeempfänger und Bezieher der Ausgleichszulage (Pensionisten, die eine Pension unter 748 Euro haben) dieses Pauschale nicht mehr bezahlen. Für die Verwaltung dieser Befreiungen sind – wie für alle Ökostrom-Abgaben – die E-Konzerne verantwortlich.
„Wir haben uns das durchgerechnet. Es kostet pro Fall rund 50 Euro, um zu prüfen, ob die Befreiung wirklich rechtmäßig ist“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin der Vereins der Elektrizitätswirtschaft Österreichs (VEÖ). Die Netzbetreiber müssten eigenes Personal dafür abstellen, das die Unterlagen der betroffenen Kunden überprüft. Die Kosten dafür müssten die E-Konzerne und in weiterer Folge wahrscheinlich die restlichen Kunden zahlen.
Energiepolitik & Sozialpolitik
Außerdem sei ungeklärt, wie die Befreiung funktionieren soll, wenn jemand nur für einige Monate Sozialhilfe bekommt. „Die Energiepolitik wird hier für Sozialpolitik benutzt. Man sollte diese Regelung lieber zurücknehmen und dafür die Sozialhilfe einfach um 15 Euro erhöhen“, meint Schmidt. Letzteres dürfte politisch aber nicht so einfach durchzusetzen sein, da die Sozialhilfe in Österreich von den Ländern aus deren Budget gezahlt wird.
„Ich glaube nicht, dass das so kompliziert ist. Mir sagen die Netzbetreiber, dass es technisch kein Problem ist“, meint SPÖ-Energiesprecher Hannes Bauer. Er ist dafür, dass die Befreiungen von den derzeit rund 300.000 bis 400.000 Anspruchsberechtigten noch ausgeweitet wird. Auch im verantwortlichen ÖVP-Wirtschaftsministerium kann man die Kritik der Strombranche nicht nachvollziehen. „Bei den Telekom- und den ORF-Gebühren gibt es ja auch Befreiungen. Und dort funktioniert das ohne Probleme“, heißt es. Die Administration für die ORF- und die Telekomgebühren wird von der ORF-Tochter GIS durchgeführt.
In Wien hat man übrigens bereits eine pragmatische Lösung gefunden. Die zuständige Magistratsabteilung übermittelt einmal im Jahr sämtliche Sozialhilfedaten an die Wien Energie.
auf einen blick
■Das neue Ökostrom-Gesetzwird jetzt auch von der Strombranche kritisiert. Sie stößt sich daran, dass sozial Schwache vom sogenannten Zählpunktpauschale befreit werden sollen, das den teureren Ökostrom subventioniert. Die Administration der Befreiung sei zu aufwendig, heißt es.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2008)