Ex-Kommunalkredit-Chef: „War Entscheidung von drei Minuten“

KOMMUNALKREDIT-STRAFPROZESS: PLATZER
KOMMUNALKREDIT-STRAFPROZESS: PLATZER(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Laut Ex-Kommunalkredit-Chef Reinhard Platzer betreffen die Vorwürfe der Anklage Geschäftsfälle, die im Jahr 2008 nur eine untergeordnete Rolle spielten.

Wien. Knapp vier Stunden. So lange dauerte am zweiten Tag des Kommunalkredit-Prozesses die Einvernahme von Reinhard Platzer, dem Hauptangeklagten und Ex-Chef der 2008 in die Pleite und Notverstaatlichung geschlitterten Bank. Wie mehrfach berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft ihm und drei weiteren Managern vor, bei der Auslagerung von faulen Wertpapieren in eine Zweckgesellschaft die Kommunalkredit geschädigt (Straftatbestand Untreue) sowie die Bilanzen gefälscht zu haben. Beides wird von allen Angeklagten zurückgewiesen.

Platzer erklärt in seinen Ausführungen, wie unter seiner Leitung die Kommunalkredit seit den frühen 1990er-Jahren von einem Zehn-Mann-Betrieb zu einer mittelgroßen Bank anwuchs. Beschleunigt wurde diese Expansion vor allem ab 2005, als die ÖVAG die Kommunalkredit übernahm. „Wir hatten immer leicht steigende Ergebnisse. Plötzlich wurde von uns verlangt, stark steigende zu haben.“

Das Kommunalkredit-Management reagiert darauf bekanntlich mit einer massiven Ausweitung der Spekulationen mit Wertpapieren sowie Ausfallsversicherungen auf Wertpapiere (CDS). Als zu Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 bei vielen dieser Papiere die Kurse zu fallen begannen und gleichzeitig der Interbankenmarkt austrocknete, wurde die Luft für die Kommunalkredit immer dünner. Sie versuchte sich zu retten, indem sie faule Papiere in Zweckgesellschaften versteckte, um sie außerhalb der Bilanz zu haben.

Hohes Risiko nicht strafbar

Die Übernahme dieser zu hohen Risken sowie das letztlich erfolglose Verstecken der Papiere sind aber nur der Hintergrund der Verhandlung. Denn beides ist nicht strafrechtlich relevant und daher auch nicht angeklagt. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den Managern vor, bei der Auslagerung von Papieren an die Zweckgesellschaft Cora KG Zinsverluste für die Kommunalkredit verursacht zu haben. Zudem sei auch ein direkter Kredit an Cora zu einem Zeitpunkt vergeben worden, als diese bereits in wirtschaftlicher Schieflage gewesen sei. In Summe sei ein Schaden von rund sechs Mio. Euro entstanden.

Platzer reagiert darauf mit dem Verweis, dass alle Transaktionen von „internationalen Großbanken beziehungsweise Wirtschaftsprüfern angeboten worden“ waren. Die Details hätten darüber hinaus die Mitarbeiter in den Fachabteilungen überprüft. Für ihn war etwa die beanstandete Kreditvergabe aus Zeitgründen „eine Entscheidung von drei Minuten“.

„Wir hatten jedes Jahr Refinanzierungen von sieben bis acht Milliarden Euro“, so Platzer. Da sei ein Kredit von acht Mio. Euro ein untergeordneter Geschäftsfall gewesen, bei dem er sich auf die Einschätzung seiner Mitarbeiter verlassen habe. Ähnliches galt auch für die grundsätzliche Ausgestaltung der Zweckgesellschaft Cora: „Letztlich hat man sich als Vorstand darauf verlassen, dass diese Konzepte einer Investmentbank, die sagt, sie hat es schon dutzendfach verkauft, auch funktionieren.“ (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2014)

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