Transparente Parteien: Bitte warten

DARABOS
DARABOS(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

SPÖ, ÖVP und FPÖ sind säumig. Zur Rechenschaft kann sie keiner zwingen.

Wien. Bis zum 30. September hätten die Parlamentsparteien ihren Rechenschaftsbericht für 2013 abliefern müssen. Getan haben dies nur die Grünen, Neos und das Team Stronach. Die drei größten Parteien, SPÖ, ÖVP und FPÖ, ersuchten um eine Verlängerung der Frist. Auch das BZÖ (im Vorjahr noch im Parlament vertreten) muss seinen Bericht noch nachreichen.

Im Vorjahr galten zum ersten Mal die neuen, strengeren Regeln für Transparenz. In der Löwelstraße begründet man das Ersuchen um Fristverlängerung mit dem bürokratischen Aufwand. Dieser sei enorm, wie Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos der „Presse“ sagte. So müssten alle Personen, die im Vorjahr für den Nationalrat kandidiert haben, eine schriftliche Erklärung über erhaltene Spenden abgeben – auch wenn sie gar keine bekommen haben. Viele Kandidaten, vor allem jene, die es nicht in das Parlament geschafft hätten, verstünden nicht, warum sie ein Formular ausfüllen sollen, sagt Darabos. Hier hätten die Bezirksparteien einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, und das brauche eben Zeit.

Aus der ÖVP-Zentrale heißt es, man brauche mehr Zeit, „um einen reibungslosen Prüfungsablauf zu ermöglichen“. Zudem seien erst im Mai seitens des Rechnungshofs Wirtschaftsprüfer bestellt worden.

Jede Partei darf fünf Vorschläge für Wirtschaftsprüfer machen, der Rechnungshof (RH) wählt zwei Personen davon aus. Bei der ÖVP (und auch bei anderen Parteien) verzögerte sich die Bestellung, sagt der RH. Und zwar, weil die Parteien in ihren Vorschlägen zunächst nicht ausreichend darlegten, warum die von ihnen nominierten Experten die Kriterien als Prüfer erfüllen.

Für den Bericht setzte der Rechnungshof nun den säumigen Parteien eine Nachfrist bis zum 28.Oktober. Doch zwingen kann er die Politik zu nichts. Bereits im Vorjahr hatte der RH gerügt, dass im Gesetz keine Sanktionen für Parteien, die keinen Rechenschaftsbericht übermitteln, vorgesehen sind.

Wahlkampfkosten im Griff?

Aus dem Bericht der Parteien soll auch hervorgehen, ob diese 2013 die Wahlkampfkostenbeschränkung von sieben Millionen Euro einhielten. Immer wieder ist spekuliert worden, dass die eine oder andere Partei die Grenze überschritten hat. Die ÖVP will zu den Wahlkampfkosten nichts sagen, bevor der Bericht fertig ist. Auch die SPÖ nennt keine konkrete Summe, Darabos versichert aber, man sei unter der Höchstgrenze geblieben.

Ergibt sich aus einem Bericht, dass eine Partei zu viel ausgab, drohen Geldstrafen. Sie betragen bis zu zehn Prozent des zu viel ausgegebenen Betrags. Hat eine Partei die Obergrenze um mehr als ein Viertel überschritten, kann die Strafe sogar bis zu 20 Prozent betragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.