Ungarn: Grundeigentümer erntet Mais von ausländischem Bauern

Maisernte Mähdrescher und Häcksler
Maisernte Mähdrescher und Häcksler (c) imago/imagebroker (imago stock&people)
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Das neue Bodengesetz führt zu skurillen Situationen. Ausländischen Nießbrauchnutzern droht eine Löschung ihres Rechts ohne Entschädigung.

Mit 1. Mai ist ein neues Bodengesetz in Kraft getreten, mit dem Ungarn EU-Bürger vom Kauf ungarischen Ackerlandes weitgehend ausschließen konnte. Das Gesetz soll der Regierungsforderung "Ungarischer Boden in ungarischer Hand" nachkommen. Nun hat der österreichische Landwirt Hannes Mosonyi die Auswirkungen der neuen Regelung bereits zu spüren bekommen.

Sein Grundeigentümer habe vergangene Woche begonnen habe, seine (Anm. Mosonyis) Maisfelder abzuernten, obwohl sein Name noch im Benutzungskataster als Bewirtschafter eingetragen sei. Dadurch sei ihm ein Schaden von 230.000 Euro entstanden. Die Polizei fühlte sich dafür nicht zuständig, da es sich um keine strafrechtliche Angelegenheit handle, so Mosonyi.

Am Donnerstag hat der österreichische Landwirt seine Maisernte fortgesetzt, wobei das Erntegut aus logistischen Gründen auf dem Feld zwischengelagert wurde. Als Mosonyi es am Freitagmorgen abholen wollte, sei der Mais weggewesen. Es folgte eine erneute Anzeige bei der Polizei. "Mein Anwalt fährt jetzt zur Staatsanwaltschaft nach Komarom, um eine Entscheidung zu erhalten, wem denn der Mais gehört", so Mosonyi.

Enteignungswelle rollt

Es laufen die ersten Verfahren, um ausländische Nießbrauchnutzer - darunter zahlreiche Österreicher - ohne Entschädigung aus dem Grundbuch zu streichen. Briefe der Grundbuchämter wurden bereits an Nutznießer verschickt, Anträge ungarischer Agrargrundbesitzer auf Löschung der Nießbrauchnehmer aus dem Grundbuch sind bekannt.

Das neue Gesetz droht ausländischen Nießbrauchnutzern von Kleingärten oder Feldern mit der Löschung ihres Rechts ohne Entschädigung. Betroffen sind vor allem Österreicher.

EU-Kommission prüft

Das Bodengesetz hatte immer wieder zu Spannungen zwischen Ungarn und Österreich geführt. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hatte in einem Schreiben an seinen ungarischen Amtskollegen Sandor Fazekas sein "Unverständnis" darüber ausgedrückt, dass von Ausländern legal erworbene Nutzungsrechte an ungarischen Agrarflächen ihre Gültigkeit verlieren sollen. Auf Ansuchen von Rupprechter prüft die EU-Kommission nun, ob das neue ungarische Bodenrecht den Normen der Europäischen Union entspricht. Laut österreichischem Landwirtschaftsministerium bewirtschaften rund 200 österreichische Bauern rund 200.000 Hektar in Ungarn.

1994 war Ausländern der Kauf ungarischen Bodens verboten worden. Mit diesem Verbot wollte sich Ungarn vor dem billigen Aufkauf seines Bodens durch ausländische Spekulanten schützen. Deswegen wurden zwischen 1994 und 2001 zahlreiche gesetzeskonforme Nießbrauchverträge abgeschlossen, mit denen der ungarische Grundeigentümer dem ausländischen Nutznießer den Boden auf Lebenszeit oder für 99 Jahre überlässt. Im Gegensatz zu Pachtverträgen wird bei Nießbrauchverträgen der gesamte Preis für den Nießbrauch bei Vertragsabschluss bezahlt. Erst Jahre später werden nun diese Nutznießverträge für gesetzwidrig erklärt.

Streit um Verträge

Ungarische Politiker bezeichnen die Nießbrauchverträge immer wieder als sogenannte Taschenverträge. Damit werfen sie Ausländern - vor allem Österreichern - vor, sich in den vergangen zwei Jahrzehnten über ungarische "Strohmänner" landwirtschaftliche Nutzflächen gesichert zu haben. Diese Kaufverträge tragen kein Datum, da dieses erst nach Beendigung des Bodenmoratoriums eingetragen werden sollte. Derartige Verträge sind heute ohnehin wertlos, da Kaufverträge nach dem neuen Gesetz nur noch auf einem speziellen Sicherheitspapier abgeschlossen werden.

Aus österreichischer Sicht ist die Bezeichnung Taschenverträge im Bezug auf die Nutznießverträge jedoch falsch, da sie legal abgeschlossen wurden und ihre Rechtmäßigkeit auch vom ungarischen Obersten Gerichtshof in einem Fall bestätigt wurde. Vom neuen Bodengesetz betroffen sind nicht nur Bauern, sondern in größerer Anzahl auch Ausländer, die in den Jahren 1994 bis Ende 2001 in Ungarn einen Garten, einen Obst- oder Weingarten, im Nießbrauch erworben haben.

Auch Kleingärten betroffen

Im Sinne des neuen Gesetzes könnten die Betroffenen Boden und das allenfalls daraufstehende Haus nun verlieren. Bisher war kaum bekannt, dass nicht nur Ackerflächen, sondern auch Kleingärten betroffen sind - denn gemäß der Definition für landwirtschaftlichen Grund im alten Bodengesetz fielen auch Gärten unter landwirtschaftlichen Grund. Und ein solcher Grund durfte von Ausländern eben nicht im Eigentum erworben werden, sondern nur im Wege des Nießbrauchrechtes.

Seit 1. Mai können Ausländer nach dem neuen Gesetz Grund von bis zu 10.000 Quadratmeter im Eigentum erwerben. Wenn der ungarische Eigentümer den Boden dem Nießbrauchnehmer im Eigentum übergeben will, dann muss das Angebot ausgehängt werden. Das neue Gesetz regelt auch das Vorkaufsrecht, wobei das Gesetz vorsieht, die lokalen Landwirte zu bevorzugen - im Umkreis von 20 km.

(APA)

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