Auch ein 18-Jähriger muss vorerst in U-Haft bleiben.
Wien. Nach dem „Presse“-Exklusivbericht über einen 27-jährigen Tschetschenen, der seit 21. August wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in U-Haft sitzt, wurde nun auch der Fall eines erst 18-jährigen Tschetschenen bekannt: Schon bei dem 27-Jährigen, einem gewissen Z., nimmt das Oberlandesgericht Wien wegen der „tief verwurzelten religiösen und politischen Gesinnung“ des Mannes an, dieser werde – würde man ihn nur freilassen – weitere strafbare Handlungen begehen. Mit derselben passagenweise wortwörtlichen Begründung ist indessen auch dem 18-Jährigen eine Freilassung aus der U-Haft verwehrt worden.
Beide Männer wurden mit sieben weiteren Verdächtigen eingesperrt, nachdem die Gruppe, aufgeteilt auf zwei Autos, beim Versuch, Österreich zu verlassen, überwältigt worden war. Der Verfassungsschutz wirft den neun Personen vor (der Gruppe gehört auch eine 19-Jährige, nach eigenen Angaben schwangere Frau an), dass sie vorgehabt hätten, über die Türkei nach Syrien zu reisen, um sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Die mutmaßlichen Kämpfer bestreiten das. Am Montag findet wie berichtet eine Haftprüfungsverhandlung in sechs Fällen statt. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2014)