Wieso gewann der Teurere, warum waren Konzepte so ähnlich? Rechnungshof und Verkehrsministerium streiten um Einsicht in Mails.
Wien. Ganz überzeugt vom Ansinnen des Rechnungshofs schienen die Richter am Verfassungsgerichtshof noch nicht. „Was machen Sie dann, wenn Sie sehen, dass ein Mail an eine Pippi Langstrumpf gegangen ist“, fragte etwa Richter Rudolf Müller die Vertreter des Rechnungshofs (RH). Dann werde man jedenfalls den Absender fragen, wer hinter Pippi Langstrumpf steckt, entgegnete RH-Prüfer Leopold Schefcik.
Der Dialog kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass am Montag am Verfassungsgerichtshof (VfGH) über eine ernste Angelegenheit verhandelt wurde. Nämlich über das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz für Mitarbeiter einerseits und dem Interesse an öffentlicher Aufklärung von Unregelmäßigkeiten andererseits. Denn der Rechnungshof fordert vom Verkehrsministerium Auskünfte über die Mails aller Mitarbeiter (wer hatte mit wem Kontakt) seit dem Jahr 2008.
Hintergrund ist die einstige Kampagne gegen Alkohol am Steuer. Den Zuschlag erhielt am Ende eine Agentur, obwohl sie zwischenzeitlich im Ranking noch hinten lag – und ihr Angebot um 70.000Euro teurer war als das des Konkurrenten. Und dann ist da noch ein Mysterium: Die Kampagne der siegreichen Agentur ähnelte am Ende auffällig dem Konzept der anderen, die zwischenzeitig favorisiert worden war, aber unterlag. Hatte die siegreiche Firma also einen Tipp aus dem Ministerium bekommen? Oder gar ein Video, aus dem die Kampagne des Konkurrenten hervorging? Und warum wurde überhaupt dem teureren Projekt der Vorzug gegeben?
Durch Abfragen von Mail-Daten von verschiedenen Zeitpunkten wollen die Prüfer sehen, ob belastende Mails inzwischen gelöscht wurden und wer wem etwas schickte. Im Bedarfsfall will man einzelne Mails aber auch inhaltlich betrachten. Allerdings könnte der Rechnungshof so Einsicht in außerberufliche Kommunikationen erlangen: Denn die private Nutzung von Mails ist Mitarbeitern des Ministeriums ausdrücklich gestattet.
Ministerium: Alles in Ordnung
Das Verkehrsministerium betont, dass alles korrekt zugegangen sei. Unter dem Strich hätte die siegreiche Agentur „die Zuschlagskriterien am besten erfüllt“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums der „Presse“. Das siegreiche Konzept sei der Ausschreibung am nächsten gekommen. Vor Gericht argumentierte Ministeriumsvertreterin Brigitte Raicher-Siegl, dass es insgesamt „um zwei bis drei Millionen“ E-Mails von Mitarbeitern gehe. Die Herausgabe wäre datenschutzrechtlich problematisch. Zudem habe man nicht mehr alle E-Mails.
Gesichert wurde laut Ministerium elektronische Post nur dann, wenn Mitarbeiter sie für die Archivierung aussuchten. In anderen Fällen seien gelöschte Mails weg (der Rechnungshof meint hingegen, alle Mails seien noch abrufbar). „Für die Pauschalunterstellung, wir würden etwas unterdrücken, gibt es keine Grundlage“, betonte zudem Raicher-Siegl. Man würde dem RH gerne alle Mails, die mit der Auftragsvergabe zusammenhängen, übergeben. Aber die Forderung, alle Mails aller Abteilungen offenzulegen, gehe zu weit.
Verfassungsrichter Christoph Herbst fragte die RH-Vertreter, was sie vom Gericht eigentlich für ein Urteil erwarten. „Sollen wir einen Freibrief ausstellen?“, sagte Herbst kritisch. „Nein“, entgegnet RH-Jurist Markus Böheimer. Aber man brauche eine „Gesamtübersicht“ über die Mails, um die für die Prüfung relevanten herausfiltern zu können.
Das Urteil des VfGH wird in den nächsten Wochen erwartet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2014)