Gesundheitsreform: Regierung beschließt Kompromiss

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Fünf-Jahres-Verträge für Ärzte bleiben im Reform-Paket. Durch die Einrichtung einer Schiedsstelle sollen die Ärzte besänftigt werden. Bei den Pensionen gab es keine Einigung.

Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur am Mittwoch auf ein Konzept zur Gesundheitsreform geeinigt. SPÖ und ÖVP haben dabei einige Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf beschlossen, die Ärzte und Ärzten Gewerkschaftern besänftigen sollen.So soll eine Schiedsstelle eingerichtet werden, die beim Scheitern der Vertragsverhandlungen zwischen Ärztekammern und Krankenkassen zum Einsatz kommt. Darin sollen auch ein Vertreter der Ärztekammer und der Sozialversicherung sitzen. Das hatte VP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky bisher abgelehnt. Die Mehrheit soll aber ein dreiköpfiger Senat bestehend aus Richtern des Obersten Gerichtshofes haben.

Ebenfalls umstritten war der Plan, die Verträge der Ärzte auf fünf Jahre zu befristen und danach zu "rezertifizieren". Grundsätzlich soll die Möglichkeit von Fünf-Jahres-Verträgen bestehen bleiben. Allerdings wird nun der Begriff der "Rezertifizierung" durch eine "Evaluierung der Qualität" ersetzt. Was das im Detail bedeutet, blieb bei der Pressekonferenz nach der Regierungsklausur vorerst offen.

Grundsätzlich beibehalten wird auch die von Teilen der SP und VP-Gewerkschafter abgelehnte Schaffung einer zentralen Sozialversicherungsholding mit Durchgriffsrechten auf die einzelnen Krankenkassen. Auch hier soll es allerdings im Detail Änderungen geben: In den zentralen Verwaltungsrat der Holding werden je zwei Pensionistenvertreter und zwei Vertreter der Krankenkassen (Spartenkonferenz) aufgenommen. Weiterhin sollen aber Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer jeweils die Hälfte der auf 18 aufgestockten Verwaltungsratsmitglieder nominieren.

Ebenfalls geplant: Wenn die Sozialversicherungszentrale den Krankenkassen Richtlinien vorgibt, soll ihre Interessensvertretung in der Sozialversicherung, die sogenannte Spartenkonferenz, dagegen ein Einspruchsrecht haben. Dieses Veto hat allerdings nur aufschiebende Wirkung, ein Beharrungsbeschluss der Sozialversicherungsholding ist möglich.

Bei der Aut-Idem-Regelung (der Arzt bestimmt den Wirkstoff, der Apotheker das Medikament) soll es Ausnahmen für chronisch Kranke geben.

Patientenquittung verschoben

Die Einführung von Patientenquittungen ist offenbar fürs Erste verschoben worden. Es gebe hier noch keine "bindende Lösung" für die Ärzte, meinte SP-Sozialminister Erwin Buchinger am Rande der Regierungsklausur. Man müsse zunächst die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen.

Nicht einigen konnten sich die Koalitionspartner in Sachen Pensionsautomatik. Diesen Streitpunkt hat man daher verschoben. Hier bestehe auch keine unmittelbare Eile, erklärte SP-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer.

(APA/Red.)

Ärztekammer-Präsident Walter Dorner wird sich am Freitag von 12.30 bis 13.30 Uhr im Live-Chat auf DiePresse.com den Fragen der User stellen.

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