Einigung bei Stiftungsbesteuerung

Es wird keine Rück-Erstattung der Stiftungssteuer mehr geben. Mit der Einigung ist auch der Weg für die Erhöhung von Pendlerpauschale und Kilometergeld frei.

Die Regierung hat sich am Mittwoch auf die Neuregelung der Stiftungsbesteuerung geeinigt. Damit ist auch der Weg frei für die mit dieser Frage gekoppelte Anhebung der Pendlerpauschale und des Kilometergeldes. Diese Maßnahmen konnten bisher wegen dem Streit um die Stiftungsbesteuerung nicht beschlossen werden, weil sie in der selben Regierungsvorlage enthalten waren.

Wie SP-Kanzler Alfred Gusenbauer und VP-Vizekanzler Wilhelm Molterer erklärten, wird die von der SPÖ zuletzt abgelehnte Rückerstattung der Stiftungseingangssteuer gestrichen. Dafür wird die Eingangssteuer für neue Stiftungen aber von fünf auf 2,5 Prozent halbiert.

Stein des Anstoßes war eine Bestimmung, wonach die in den vergangenen Jahren geleistete Eingangssteuer bei der Gründung von Privatstiftungen an die Stifter zurückgezahlt hätte werden sollen. Die SPÖ hat diese Passage zwar vor einigen Wochen im Ministerrat mitbeschlossen, nahm ihre Zustimmung im Finanzausschuss des Parlaments aber wieder zurück.

Ebenfalls klargestellt wird nun, dass innerhalb von Stiftungen zwar weitere "Substiftungen" gegründet werden dürfen. Dies allerdings nur, wenn deren Stiftungszweck auch jenem der Mutterstiftung entspricht. Damit soll laut Molterer der Missbrauch der steuerlich attraktiven Stiftungen für andere als im Stiftungszweck geregelte Vorhaben verhindert werden.

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