Die Volksanwaltschaft rügt die Justiz: Immer wieder würden Pfändungen gegen die falsche Person eingeleitet.
Wien. Nicht schlecht staunte ein Pensionist (Jahrgang 1935), als er erfuhr, dass vor bereits fünf Monaten eine Exekution gegen ihn bewilligt (und ins Grundbuch eingetragen) worden war. Eigentlich hätte die Maßnahme einen anderen Mann mit demselben Namen treffen sollen, der aber 16 Jahre jünger ist. Noch mehr Pech hatte eine Wienerin, gegen die bereits zwei Mal eine Gehaltspfändung bewilligt wurde. Grund ist eine „Doppelgängerin“ aus Oberösterreich. Erneut musste die Frau ihrem Arbeitgeber erklären, dass es sich um eine Verwechslung handelt.
Das sind nur zwei von mehreren Fällen, die von der Volksanwaltschaft zusammengestellt wurden und der „Presse“ vorliegen. Solche Verwechslungen seien für das Vertrauen in die Justiz „wohl kaum förderlich“, kritisiert Volksanwältin Gertrude Brinek. Sie fordert von der Justiz „geeignete Maßnahmen, um solche Fälle künftig zu vermeiden“.
Sobald sich das Missverständnis aufklärt, können die Exekutionen abgewendet werden. Doch für die Betroffenen bleiben diese Vorfälle trotzdem unangenehm. Ein anderes Geburtsdatum reicht als Unterscheidungsmerkmal oft nicht aus. Dieses müsse nämlich, wenn jemand wegen offener Forderungen Exekution gegen einen Schuldner anstrebt, meist nicht angegeben werden, heißt es aus dem Justizministerium. Einzig, wenn es um eine Gehaltsexekution geht und der Arbeitgeber unbekannt ist, sei das Geburtsdatum ins Formular für die Exekution einzutragen.
Das Geburtsdatum würde das Problem aber auch nicht lösen, erklärt eine Sprecherin des Justizministeriums. Es gebe nämlich Leute, die am selben Tag Geburtstag haben und gleich heißen. Die Sozialversicherungsnummer wiederum würde zwar Unterscheidung ermöglichen, dürfe aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angeführt werden.
400 Namen in der Doppelgängerliste
Natürlich, so betont das Ministerium, versuche man aber, Verwechslungen möglichst zu vermeiden. Deswegen gibt es seit 1997 eine eigene Doppelgängerliste der Justiz. Sie umfasst momentan 400 Einträge. Auf die Liste werden Personen gesetzt, die bereits einmal Opfer einer Verwechslung wurden.
Im Fall der Wienerin, die mit einer oberösterreichischen Namenskollegin zu kämpfen hat, versagte aber auch diese Maßnahme. Die Frau stand nach der ersten Verwechslung bereits auf der Doppelgängerliste, trotzdem wurde zwei Jahre später erneut eine Exekution gegen sie bewilligt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2014)